Nachweise für Wohngebäude im EWärmeG
Um zu belegen, dass Sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz erfüllen, müssen Sie als Eigentümer bei der unteren Baurechtsbehörde die für Ihre gewählte Erfüllungsoption relevanten Nachweisdokumente ausfüllen und unterschreiben.
In der Regel muss eine zusätzliche Bestätigung von einer sachkundige Person ausgefüllt und unterschreiben werden – beim Einsatz von Biogas oder Bioöl, sowie bei einem Wärmenetzanschluss muss auch Ihr Lieferant (bzw. Wärmenetzbetreiber) ein Dokument bereitstellen. Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes reicht selbiger bereits als Bestätigung vom Sachkundigen aus. Hier ist kein weiteres Dokument vom Energieberater (als Sachkundiger) zu liefern.
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Alle Formulare müssen vom Eigentümer »eingesammelt« und spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind für Wohngebäudeeigentümer alle relevanten Dokumente der einzelnen Erfüllungs- und Ersatzoptionen im EWärmeG zum Download bereitgestellt:
Erfüllungs-/Ersatzoptionen | Nachweis Eigentümer | Bestätigung Sachkundiger | Bestätigung Lieferant/Netzbetreiber |
---|---|---|---|
Sanierungsfahrplan | - | - | |
Biogas (gas- oder flüssigförmig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) |
Balkonkraftwerk/Photovoltaik | - | ||
Wärmepumpe | - | ||
Solarthermie | - | ||
Dämmung Keller | - | ||
Dämmung Wand | - | ||
Dämmung Dach | - | ||
Ganzheitliche Dämmung | - | ||
Einzelraumfeuerung | - | ||
Holzzentralheizung | - | ||
Wärmenetzanschluss | - | ||
Bioöl | |||
Kraft-Wärme-Kopplung | - |
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