Nachweise für Wohngebäude im EWärmeG

Um zu bele­gen, dass Sie das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz erfül­len, müs­sen Sie als Eigen­tü­mer bei der unte­ren Bau­rechts­be­hör­de die für Ihre gewähl­te Erfül­lungs­op­ti­on rele­van­ten Nach­weis­do­ku­men­te aus­fül­len und unterschreiben.

In der Regel muss eine zusätz­li­che Bestä­ti­gung von einer sach­kun­di­ge Per­son aus­ge­füllt und unter­schrei­ben wer­den – beim Ein­satz von Bio­gas oder Bio­öl, sowie bei einem Wär­me­netz­an­schluss muss auch Ihr Lie­fe­rant (bzw. Wär­me­netz­be­trei­ber) ein Doku­ment bereit­stel­len. Bei der Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­pla­nes reicht sel­bi­ger bereits als Bestä­ti­gung vom Sach­kun­di­gen aus. Hier ist kein wei­te­res Doku­ment vom Ener­gie­be­ra­ter (als Sach­kun­di­ger) zu liefern.

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Alle For­mu­la­re müs­sen vom Eigen­tü­mer »ein­ge­sam­melt« und spä­tes­tens 18 Mona­te nach Inbe­trieb­nah­me der neu­en Hei­zungs­an­la­ge der jeweils zustän­di­gen unte­ren Bau­rechts­be­hör­de vor­ge­legt werden.

In der nach­fol­gen­den Tabel­le sind für Wohn­ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer alle rele­van­ten Doku­men­te der ein­zel­nen Erfül­lungs- und Ersatz­op­tio­nen im EWär­meG zum Down­load bereitgestellt:

Erfül­lungs-/Er­satz­op­tio­nenNach­weis Eigen­tümerBestä­ti­gung Sachkundiger­Bestä­ti­gung Lieferant/​Netzbetreiber
Sanie­rungs­fahr­planPDF--
Bio­gas (gas- oder flüssigförmig)PDF (gas) oder PDF (flüs­sig)PDF (gas) oder PDF (flüs­sig)PDF (gas) oder PDF (flüs­sig)
Balkonkraftwerk/​PhotovoltaikPDFPDF-
Wär­me­pum­pePDFPDF-
Solar­ther­miePDFPDF-
Däm­mung KellerPDFPDF-
Däm­mung WandPDFPDF-
Däm­mung DachPDFPDF-
Ganz­heit­li­che DämmungPDFPDF-
Ein­zel­raum­feue­rungPDFPDF-
Holz­zen­tral­hei­zungPDFPDF-
Wär­me­netz­an­schlussPDF-PDF
Bio­ölPDFPDFPDF
Kraft-Wär­me-Kopp­lungPDFPDF-
Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Würt­tem­berg, Stand Sep­tem­ber 2024

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de mög­lichst wirt­schaft­lich erfül­len kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

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Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Ener­gie­be­ra­tung mit zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten des Bun­des. Wir bie­ten neben den klas­si­schen Leis­tun­gen auch einen − zur Über­win­dung finan­zi­el­ler Bar­rie­ren ent­wi­ckel­ten − EWär­meG-Check an. Star­ten Sie hier­für unse­ren ein­zig­ar­ti­gen und kos­ten­lo­sen 3D-Gebäu­de­check.

Unse­re Ansprechpartner:

Dr.-Ing.<br>Christoph Ebbing

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Christoph Ebbing

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Regu­la­to­rik & Fördermittel

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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R. Sithamparanathan

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2019 
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