Bioöl im EWärmeG

Der Ein­satz von 10 % Bio­öl (bei 90 % fos­si­lem Heiz­öl) in einer neu instal­lier­ten Ölzen­tral­hei­zung ist zur Teil­erfül­lung des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes in Baden-Würt­tem­berg aner­kannt. Da der Ein­satz von Bio­öl im EWär­meG auf 10 % begrenzt ist, sind Kom­bi­na­tio­nen mit ande­ren Erfül­lungs­op­tio­nen unerlässlich.

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Ölheizung mit Brennwerttechnik ist Pflicht

Im Gegen­satz zu Bio­gas (»vir­tu­el­le Lie­fe­rung«) wird Bio­öl vor Ort in der Hei­zungs­an­la­ge ver­brannt. Dem­entspre­chend muss die Ölhei­zung nicht nur dem neu­es­ten Stand der Tech­nik, mit einem Brenn­wert­ge­rät, ent­spre­chen, son­dern auch für die Ver­bren­nung von Bio­öl geeig­net sein.

Eine Ölhei­zung zu erneu­ern ist im Gegen­satz zu ande­ren Heiz­sys­te­men mit weni­ger Inves­ti­tio­nen ver­bun­den und gilt damit im baden-würt­tem­ber­gi­schen EWär­meG als eine sozi­al­ver­träg­li­che Opti­on − spe­zi­ell in Gebie­ten, die kei­ne Anschluss­mög­lich­keit an ein Gas- oder Wär­me­netz haben.

Exkurs: Stand der Tech­nik – Bio­öl in der Ölheizung 

Wie auch bei den Gas­hei­zun­gen unter­schei­det man bei Ölhei­zun­gen zwi­schen Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel, Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel und Öl-Brenn­wert­kes­sel – als aktu­el­lem Stand der Tech­nik. Eine Ölhei­zung besteht aus vier Haupt­kom­po­nen­ten. Die­se sind der Heiz­öl­tank, der Heiz­kes­sel mit dem Bren­ner, das nach­ge­schal­te­te Heiz­sys­tem (Warm­was­ser und Hei­zung) und das Abgassystem.

Der Heiz­öl­tank dient der lang­fris­ti­gen und kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­sor­gung der Ölhei­zung mit Brenn­stoff. Heiz­öl­tanks gibt es in vie­len ver­schie­de­nen Aus­füh­run­gen. Man unter­schei­det hier­bei zwi­schen stand­ort­ge­fer­tig­ten Tanks, Bat­te­rie­tanks und Erd­tanks. Stand­ort­ge­fer­tig­te Tanks kön­nen ent­we­der aus Stahl oder Kunst­stoff bestehen, wer­den vor Ort ver­schweißt und kön­nen so den ört­li­chen Platz­ver­hält­nis­sen ange­passt wer­den. Bat­te­rie­tanks dage­gen sind vor­ge­fer­tig­te, meist aus dop­pel­wan­di­gem Kunst­stoff oder Stahl bestehen­de Behäl­ter. Durch Ver­bin­dung meh­re­rer ein­zel­ner Behäl­ter kön­nen die­se zu einem gro­ßen Tank zusam­men­ge­schlos­sen wer­den. Erd­ver­leg­te Heiz­öl­tanks bestehen aus Stahl oder glas­fa­ser­ver­stärk­ten Kunst­stof­fen und wer­den voll­stän­dig oder zum Teil im Boden ver­senkt. Oben auf dem Öltank befin­det sich ein soge­nann­ter Dom-Deckel, der als Ein­stiegs­öff­nung und zur Rei­ni­gung dient.

Aus dem Öltank wird das Heiz­öl über Lei­tun­gen zum Heiz­kes­sel mit dem mon­tier­ten Ölbren­ner gelei­tet. Je nach Her­stel­ler des Ölbren­ners gibt es ver­schie­de­ne Bren­ner­ty­pen. Die meis­ten Ölbren­ner arbei­ten mit einer spe­zi­el­len Düse, die das Heiz­öl unter hohem Druck durch ein soge­nann­tes Flamm­rohr in den Brenn­raum ver­sprüht. Das erzeug­te Öl-Nebel-Luft­ge­misch wird mit­hil­fe einer Zünd­elek­tro­de ent­zün­det und erzeugt so eine gleich­blei­ben­de Flam­me. Die erzeug­ten hei­ßen Abga­se geben dann im Brenn­raum und im Kes­sel­kör­per die Wär­me an die umge­be­ne Wär­me­tau­scher­ober­flä­che ab, die die­se an das Hei­zungs­was­ser über­trägt. Die Brenn­wert­hei­zung nutzt zusätz­lich die Kon­den­sa­ti­ons­en­er­gie des im Abgas ent­hal­te­nen Was­ser­damp­fes und gibt die­se eben­falls an das Hei­zungs­was­ser ab. Die­se Tech­no­lo­gie arbei­tet somit beson­ders ener­gie­spa­rend und senkt durch ver­min­der­ten Heiz­öl­ver­brauch die umwelt­schäd­li­chen CO2-Emis­sio­nen.

Die ent­ste­hen­den Abga­se müs­sen über ein spe­zi­el­les Abgas­sys­tem abge­führt wer­den. Durch das Absen­ken der Abgas­tem­pe­ra­tur und das Kon­den­sie­ren des Was­ser­damp­fes wer­den beson­de­re Anfor­de­run­gen an das Abgas­sys­tem gestellt. Damit der bestehen­de Schorn­stein nicht durch die Feuch­tig­keit geschä­digt wird, muss in der Regel ein spe­zi­el­les Kunst­stoff- oder Edel­stahl­rohr instal­liert wer­den. Des Wei­te­ren soll­te in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Brenn­wert­ge­rät ein Abfluss vor­han­den sein, in dem das leicht sau­re Kon­den­sat abge­führt wer­den kann.

ZU BEACHTEN: Öl-/Bioölkosten und Nachhaltigkeit

Die Ver­füg­bar­keit von Bio­heiz­öl mit Bio­an­tei­len vari­iert regio­nal, und es ist meist teu­rer als her­kömm­li­ches Heiz­öl. Zu Beden­ken ist wei­ter, dass zukünf­ti­ge CO2-Kos­ten für den Erd­öl­an­teil (90 %) das Pro­dukt wei­ter ver­teu­ern. Zudem wird die Nach­hal­tig­keit auf­grund mög­li­cher Kon­kur­renz zur Nah­rungs­mit­tel­pro­duk­ti­on kri­tisch dis­ku­tiert und der hohe Aus­stoß von Schad­stof­fen bei Explo­ra­ti­on, Lie­fe­rung und Ver­bren­nung hinterfragt.

Exkurs: Bio­öl-Gemisch als Brennstoff 

Lie­fe­ran­ten des in Ölhei­zun­gen ver­wen­de­ten Heiz­öl-EL (Extra Leicht, ggf. schwe­fel­arm) bie­ten häu­fig auch eini­ge Vari­an­ten mit Bio­öl­an­teil an. Die­se sind in der Regel durch die Bezeich­nung Bio 5 oder Bio 10 auf den ers­ten Blick ersicht­lich. Laut einer Stu­die des VDB kann ein Anteil von 5,9 % Bio­öl in jeder Hei­zung ein­ge­setzt wer­den, ohne dass eine Anpas­sung an der Hei­zungs­an­la­ge erfor­der­lich wird – häu­fig sogar bis 10,9 %. Je nach Her­stel­ler und Bau­jahr, soll­te vor Ein­satz geprüft wer­den, ob die Anla­ge mit dem Bio­öl kom­pa­ti­bel ist oder wel­che Umbau­maß­nah­men ggf. durch­ge­führt wer­den müs­sen. Infor­ma­tio­nen hier­zu erhält man beim Her­stel­ler der Ölhei­zung oder dem beauf­trag­ten Installateur.

Bio-Heiz­öl besteht aus Fett­säu­re­me­thyl­es­ther (FAME) und wird wie Bio­die­sel aus pflanz­li­cher Bio­mas­se – in der Regel aus Raps und Son­nen­blu­men – gewon­nen und anschlie­ßend che­misch ver­edelt. Die Kos­ten sind im All­ge­mei­nen etwas höher als bei Heiz­öl-EL und unter­lie­gen, schon allei­ne auf­grund des hohen Anteils an fos­si­lem Heiz­öl, eben­falls star­ken sai­so­na­len Schwankungen.

Das ver­wen­de­te Bio­öl muss gemäß EWär­meG dar­über hin­aus die qua­li­ta­ti­ven Anfor­de­run­gen hin­sicht­lich eines nach­hal­ti­gen Anbaus und Her­stel­lungs­pro­zes­ses erfül­len. Die­se wer­den der­zeit durch die Bio­mass­estrom-Nach­hal­tig­keits­ver­ord­nung (BioSt-NachV) gere­gelt, kön­nen aber zukünf­tig vom Umwelt­mi­nis­te­ri­um modi­fi­ziert und ange­passt wer­den. Die Ein­hal­tung die­ser Kri­te­ri­en muss der jewei­li­ge Bio­öl-Lie­fe­rant sei­nen Kun­den bestätigen.

Die fort­schrei­ten­de »Elek­tri­fi­zie­rung« der Gesell­schaft wirft die Fra­ge auf, ob nicht auch kos­ten­güns­ti­ge­re und zukunfts­fä­hi­ge Alter­na­ti­ven in Betracht kom­men, die mit dem EWär­meG ver­ein­bar sind. Kurz- bis mit­tel­fris­tig könn­ten Kom­bi­na­tio­nen wie PV-Anla­gen und Wär­me­pum­pen sowohl die Kos­ten sen­ken als auch die ener­ge­ti­sche Unab­hän­gig­keit erhöhen.

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Bioöl mit anderen Erfüllungsoptionen kombinierbar

In der Pra­xis wird ein 10%iger Bio­öl­an­teil häu­fig mit einem Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) kom­bi­niert. Der iSFP erfüllt dabei die rest­li­chen 5 % des EWär­meG und wird staat­lich mit bis zu 50 % geför­dert (Eigen­an­teil ab 990 Euro). Die­se Kom­bi­na­ti­on ist für vie­le Eigen­tü­mer finan­zi­ell attrak­tiv, da die im iSFP vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men nicht zwin­gend umge­setzt wer­den müs­sen. Zudem ermög­licht ein (stu­fen­wei­ser) Wech­sel des Bei­misch­gra­des − je nach Jahr des Hei­zungs­tau­sches − bis hin zu 100 % Bio­öl eine fle­xi­ble Anpas­sung an die Anfor­de­run­gen des Hei­zungs­ge­set­zes (GEG).

Es ist jedoch zu beach­ten, dass die Hei­zungs­an­la­ge tech­nisch für die Nut­zung von Bio­öl geeig­net sein muss und dass lang­fris­tig Anbie­ter für höhe­re Bio­öl­an­tei­le ver­füg­bar bleiben.

Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!

Spä­tes­tens ab 2029 müs­sen neue Hei­zun­gen bun­des­weit min­des­tens 65 % Erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen. Mit fos­si­len Brenn­stof­fen betrie­be­ne Hei­zun­gen sind ab 2045 ver­bo­ten. Das GEG ersetzt in Baden-Würt­tem­berg das EWär­meG.

Fall A: Bei anste­hen­dem Hei­zungs­wech­sel soll­ten die Anfor­de­run­gen von EWär­meG und GEG berück­sich­tigt wer­den, da die­se teils unter­schied­lich sind.

Fall B: Bei bereits instal­lier­ten fos­si­len Hei­zun­gen kann ein Bal­kon­kraft­werk das EWär­meG erfül­len, spä­ter ergänzt durch einen Bio­gas/-öl-Tarif fürs GEG.

Hin­weis: Rei­ne PV-Anla­gen sowie Dämm­maß­nah­men zäh­len zwar im EWär­meG (und sind ggf. für EU-Vor­ga­ben rele­vant), jedoch bis­her nicht im Heizungsgesetz.
Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Bio­öl einsetzen 

Wenn nicht der gesam­te Wär­me­en­er­gie­be­darf durch die Ölhei­zung gedeckt wird, ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung nach den §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWär­meG durch die fol­gen­de For­mel möglich:

Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien = Bio­öl­an­teil [%] × pro­du­zier­te Wär­me­men­ge Ölhei­zung [kWh] /​ gesam­ter Wär­me­en­er­gie­be­darf [kWh]

Der Erfül­lungs­grad kann wie folgt berech­net werden:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] /​ 15 % × 100 %

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de mög­lichst wirt­schaft­lich erfül­len kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

Kundenmeinungen

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Gabriele G.

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Ich habe zeit­nah eine freund­li­che und kom­pe­ten­te Bera­tung für mein Anlie­gen erhal­ten, die mir sehr wei­ter­ge­hol­fen hat, um mein Bau­vor­ha­ben zu rea­li­sie­ren. Vie­len herz­li­chen Dank.

Steffen Studte

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