Solarthermie im EWärmeG

Um das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz in Baden-Würt­tem­berg voll­stän­dig (15 %) mit einer ther­mi­schen Solar­an­la­ge zu erfül­len, muss ein Wohn­ge­bäu­de mit 1–2 Wohn­ein­hei­ten pro m² Wohn­flä­che 0,07 m² Kol­lek­tor­flä­che (auch Aper­tur­flä­che genannt) auf­wei­sen. Hat das frag­li­che Gebäu­de mehr als 2 Wohn­ein­hei­ten genü­gen 0,06 m² pro m² Wohn­flä­che. Die­se Zah­len bezie­hen sich auf ver­glas­te Flach- und Röh­ren­kol­lek­to­ren. Wer­den dage­gen effek­ti­ve­re Vaku­um­röh­ren­kol­lek­to­ren ein­ge­setzt, redu­zie­ren sich die Wer­te um 20 % auf 0,056 m² bzw. 0,048 m² pro m² Wohnfläche.

Beispiel EFH/​ZFH

1–2 Fami­li­en­haus mit 100 m² Wohn­flä­che und Flach- und Röh­ren­kol­lek­to­ren = 7 m² oder Mehr­fa­mi­li­en­haus mit 300 m² Wohn­flä­che und Vaku­um­röh­ren­kol­lek­to­ren = 14,4 m² Kollektorfläche.
Exkurs: Stand der Tech­nik – Solarthermie 

Eine ther­mi­schen Solar­an­la­ge erwärmt Trink- oder Hei­zungs­was­ser mit Son­nen­strah­lung. Sie besteht aus den Kol­lek­to­ren, die vor­zugs­wei­se auf dem Dach des Hau­ses mon­tiert sind, den Solar­lei­tun­gen, einem Solar­reg­ler und einem dem Ein­satz­zweck ange­pass­ten Wär­me­spei­cher­sys­tem. Eine Umwälz­pum­pe beför­dert die im Kol­lek­tor erwärm­te Solar­flüs­sig­keit durch Solar­lei­tun­gen zum Spei­cher. Je nach Art und Grö­ße der Anla­ge kann dies ein Puf­fer­spei­cher sein, in dem Hei­zungs­was­ser gespei­chert wird, ein Schich­ten­kom­bi­s­pei­cher, der sowohl Hei­zungs­was­ser als auch Trink­was­ser erwärmt oder ein rei­ner Solar-Trink­was­ser­spei­cher. Da eine wirt­schaft­lich sinn­voll aus­ge­leg­te Solar­ther­mie-Anla­ge nicht den gesam­ten Wär­me­be­darf über das Jahr abdeckt, wird sie in der Regel mit einer wei­te­ren Wär­me­quel­le kom­bi­niert. Die­se kann bei­spiels­wei­se eine Wär­me­pum­pe oder ein Gas-Brenn­wert­ge­rät sein.

Die am meis­ten ver­brei­te­te Nut­zungs­art der Solar­tech­nik ist die Trink­was­se­r­er­wär­mung. Bei der Trink­was­se­r­er­wär­mung soll­te der sola­re Deckungs­grad – also der Anteil der Wär­me, der durch eine Solar­ther­mie-Anla­ge gelie­fert wird – etwa 60 % betra­gen. Über die Som­mer­mo­na­te wird der gesam­te Trink­warm­was­ser­be­darf durch die ther­mi­sche Solar­an­la­ge gedeckt und die zusätz­li­chen Wär­me­er­zeu­ger kön­nen kom­plett aus­ge­schal­tet werden.

Anla­gen mit Hei­zungs­un­ter­stüt­zung lie­fern, beson­ders in den Über­gangs­zei­ten März bis April und Sep­tem­ber bis Okto­ber, einen Bei­trag zur Deckung des Raum­wär­me­be­darfs. In die­ser Zeit besteht ein Wär­me­be­darf zum Hei­zen und gleich­zei­tig lie­fert die Son­ne noch genug Ener­gie, um die­sen zu decken. Reicht die Wär­me der ther­mi­schen Solar­an­la­ge an Tagen mit gerin­ger Solar­strah­lung oder hohem Wär­me­be­darf nicht aus, lie­fert eine zwei­te Zusatz­hei­zung die benö­tig­te Wär­me. In den Win­ter­mo­na­ten, wäh­rend des höchs­ten Wär­me­be­darfs und meist nied­ri­ge­rer sola­rer Ein­strah­lung, lie­fern die zusätz­li­chen Wär­me­er­zeu­ger die erfor­der­li­che Wär­me für die Trink­was­se­r­er­wär­mung sowie für die benö­tig­te Raum­be­hei­zung. Der sola­re Deckungs­grad soll­te hier zwi­schen 30 bis 40 % liegen.

Vie­le Fak­to­ren bestim­men die Kos­ten – ört­li­che Umstän­de, Nut­zungs­ver­hal­ten, Kol­lek­tor­typ, ‑flä­che und ‑qua­li­tät und Spei­cher­vo­lu­men. Im Durch­schnitt kos­tet eine Anla­gen zur kom­bi­nier­ten Warm­was­ser­auf­be­rei­tung und Hei­zungs­un­ter­stüt­zung für ein Ein­fa­mi­li­en­haus zwi­schen 8.000 € und 10.000 €; wird ledig­lich Warm­was­ser auf­be­rei­tet, kos­tet die Anla­ge zwi­schen 3.000 € und 6.000 €. Eine kom­bi­nier­te Gas­brenn­wer­t/­So­lar­ther­mie-Lösung kos­tet zwi­schen 12.000 € und 18.000 €. Um die Wirt­schaft­lich­keit zu beur­tei­len, müs­sen neben Montage‑, Wartungs‑, Ver­si­che­rungs- und Betriebs­kos­ten (Strom für die Pum­pe) und etwa­ige För­de­run­gen auch die Ener­gie­ein­spa­run­gen durch den Ein­satz der Solar­ther­mie berück­sich­tigt wer­den. Die genann­ten Richt­wer­te kann man mit unse­rer For­mu­lar-Anfra­ge für eine Solar­ther­mie-Anla­ge durch einen loka­len Instal­la­teur bequem für den indi­vi­du­el­len Fall kon­kre­ti­sie­ren lassen. 

Kollektoren von Solaranlagen

Die typi­schen Solar­ther­mie-Kol­lek­to­ren sind der Flach­kol­lek­tor und der Vaku­um-Röh­ren­kol­lek­tor. Die­se Kol­lek­to­ren unter­schei­den sich stark in ihrer Bau­form, dem Funk­ti­ons­prin­zip und ihren Wir­kungs­gra­den. Des Wei­te­ren gibt es noch die weni­ger ver­brei­te­ten Kol­lek­to­ren, wie den Luft­kol­lek­tor, den Schwimm­bad­kol­lek­tor oder soge­nann­te Hybridkollektoren.

Haupt­be­stand­tei­le eines Flach­kol­lek­tors sind das Kol­lek­tor­ge­häu­se mit ent­spre­chen­der Wär­me­däm­mung, Roh­re in denen die Solar­flüs­sig­keit trans­por­tiert wird, eine Absor­ber­flä­che und eine Glas­ab­de­ckung. Die Son­nen­strah­lung trifft durch die Glas­ab­de­ckung auf die Absor­ber­flä­che. Der Absor­ber nimmt mög­lichst viel Wär­me auf und soll dabei mög­lichst wenig Wär­me wie­der abstrah­len. Die auf­ge­nom­me­ne Wär­me wird an die unter dem Absor­ber mon­tier­ten Roh­re abge­ge­ben. Die Roh­re sind mit Solar­flüs­sig­keit gefüllt, die mit­hil­fe einer Pum­pe zu einem Spei­cher trans­por­tiert wird. Die Solar­flüs­sig­keit besteht zu einem Teil aus Was­ser und zum ande­ren Teil aus einem Frost­schutz­mit­tel (z. B. Gly­kol), um ein Ein­frie­ren bei gerin­gen Außen­tem­pe­ra­tu­ren zu ver­mei­den. Die Wär­me­däm­mung im Gehäu­se des Kol­lek­tors ver­hin­dert Wärmeverluste. 

Vaku­um-Röh­ren­kol­lek­to­ren einer Solar­ther­mie-Anla­ge Der Auf­bau eines Vaku­um-Röh­ren­kol­lek­tors unter­schei­det sich von dem eines Flach­kol­lek­tors. Vaku­um-Röh­ren­kol­lek­to­ren bestehen aus meh­re­ren, neben­ein­an­der ange­ord­ne­ten Glas­röh­ren, die am obe­ren Ende mit einer Sam­mel­schie­ne ver­bun­den sind. Wie auch bei dem Flach­kol­lek­tor lei­tet ein Absor­ber die durch Son­nen­strah­lung auf­ge­nom­me­ne Wär­me an eine Solar­flüs­sig­keit wei­ter. Das Vaku­um inner­halb der Röh­re ver­min­dert Wär­me­ver­lus­te. Je nach Art des Röh­ren­kol­lek­tors unter­schei­det man hier­bei zwi­schen direkt durch­ström­ten Vaku­um-Röh­ren­kol­lek­to­ren und Heat­pi­pe-Röh­ren­kol­lek­to­ren. Auf­grund der Bau­form und des Vaku­ums in den Röh­ren sind die Röh­ren­kol­lek­to­ren effi­zi­en­ter und haben einen höhe­ren Wir­kungs­grad als die Flach­kol­lek­to­ren. Der höhe­re Wir­kungs­grad ermög­licht bei glei­cher Leis­tung eine gerin­ge­re Kol­lek­tor­flä­che. Der Anschaf­fungs­preis einer Solar­ther­mie-Anla­ge mit Röh­ren­kol­lek­to­ren ist aller­dings höher als der, für eine Anla­ge mit Flach­kol­lek­to­ren. Man­che Röh­ren­kol­lek­to­ren-Anla­gen kön­nen sogar auf Frost­schutz­mit­tel ver­zich­ten, und mit rei­nem Was­ser betrie­ben werden.

Vie­le Fak­to­ren bestim­men die Kos­ten – ört­li­che Umstän­de, Nut­zungs­ver­hal­ten, Kol­lek­tor­typ, ‑flä­che und ‑qua­li­tät und Spei­cher­vo­lu­men. Im Durch­schnitt kos­tet eine Anla­gen zur kom­bi­nier­ten Warm­was­ser­auf­be­rei­tung und Hei­zungs­un­ter­stüt­zung für ein Ein­fa­mi­li­en­haus zwi­schen 8.000 € und 10.000 €; wird ledig­lich Warm­was­ser auf­be­rei­tet, kos­tet die Anla­ge zwi­schen 3.000 € und 6.000 €. Eine kom­bi­nier­te Gas­brenn­wer­t/­So­lar­ther­mie-Lösung kos­tet zwi­schen 12.000 € und 18.000 €. Um die Wirt­schaft­lich­keit zu beur­tei­len, müs­sen neben Montage‑, Wartungs‑, Ver­si­che­rungs- und Betriebs­kos­ten (Strom für die Pum­pe) und etwa­ige För­de­run­gen auch die Ener­gie­ein­spa­run­gen durch den Ein­satz der Solar­ther­mie berück­sich­tigt werden.

Aperturfläche vs. Absorberfläche

Die Aper­tur­flä­che bezeich­net die gesam­te von Son­ne beschie­ne­ne Glas­flä­che eines Solar­kol­lek­tors. Die Aper­tur­flä­che bie­tet aller­dings kei­ne Aus­sa­ge über die tat­säch­lich effek­tiv genutz­te Flä­che. Hier­zu dient die Absor­ber­flä­che. Die Absor­ber­flä­che, auch Netto­flä­che genannt, bezeich­net nur die Flä­che, die effek­tiv genutzt wird, um die Son­nen­ein­strah­lung in Wär­me umzu­wan­deln. Die Grö­ße der Aper­tur­flä­che ist für die Erfül­lung des EWär­meG relevant.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Solarthermie 

Wenn nicht der gesam­te Wär­me­en­er­gie­be­darf durch die Solar­ther­mie-Anla­ge gedeckt wird, ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung durch die fol­gen­den For­meln möglich:

Pau­scha­le Berech­nung nach § 11.2 Satz 2 in Ver­bin­dung mit § 7 EWärmeG

Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] = instal­lier­te Kol­lek­tor­flä­che [m²] /​ erfor­der­li­che Kol­lek­tor­flä­che [m²] × 15 %

Ein­zel­fall­be­rech­nung nach §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWärmeG

Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] = Solar­er­trag der Anla­ge [kWh] /​ (gesam­ter Wär­me­en­er­gie­be­darf [kWh] × 15 %) × 15 %

Ist der Wert grö­ßer oder gleich 15 %, sind die Vor­schrif­ten voll­stän­dig erfüllt. Ansons­ten ist die antei­li­ge Erfül­lung fol­gen­der­ma­ßen zu berechnen:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] /​ 15 % × 100 %

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan

Zur voll­stän­di­gen Erfül­lung (15 %) des EWär­meG ist es aus­rei­chend, nach­zu­wei­sen, dass die ent­spre­chen­de Kol­lek­tor­flä­che instal­liert wur­de. Wer­den die oben genann­ten Vor­ga­ben nicht erreicht, kann auch eine antei­li­ge Nut­zung ange­rech­net wer­den. Statt die­ser pau­scha­len Metho­de kann auch eine – aus prak­ti­schen Grün­den unüb­li­che – Ein­zel­fall­be­rech­nung erfol­gen. Auch älte­re Anla­gen kön­nen (ggf. antei­lig) berück­sich­tigt werden.

Um den Wär­me­be­darf für das gesam­te Jahr zu decken, ist neben der Solar­ther­mie-Anla­ge in der Regel ein zwei­ter Wär­me­er­zeu­ger – wie eine Gas­hei­zung oder eine Wär­me­pum­pe – erfor­der­lich. Solar­ther­mie kann als Ergän­zung für fast jedes Heiz­sys­tem genutzt wer­den.

Auch die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans ist im EWär­meG in Kom­bi­na­ti­on mit Solar­ther­mie vor­teil­haft. Zum einen bringt die­ser 5 % im EWär­meG (falls Solar­ther­mie das EWär­meG nur antei­lig erfüllt) und zum ande­ren zeigt er alle mög­li­chen Sanie­rungs­op­tio­nen in struk­tu­rier­ter und ver­ständ­li­cher Form auf. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird mit bis zu 80 % vom Staat geför­dert (Eigen­an­teil ab 590 €) und gilt damit als sozialverträglich.

Unter dem Gesichts­punkt der ganz­heit­li­chen Ener­gie­ef­fi­zi­enz und dem (ggf. mög­li­chen) Ein­satz von För­der­mit­teln, soll­te der Sanie­rungs­fahr­plan VOR dem Hei­zungs­tausch und der poten­ti­el­len Instal­la­ti­on einer Solar­ther­mie­an­la­ge erstellt wer­den. Eine umge­kehr­te Rei­hen­fol­ge ist im EWär­meG aber eben­falls zulässig.

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Kundenmeinungen

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Michael

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Schnel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on – ehr­li­che und kom­pe­ten­te Bera­tung. Sehr freund­li­che Mit­ar­bei­ter: Ein Unter­neh­men das Digi­ta­li­sie­rung ver­steht und lebt.

SF aus Rheine

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Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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