Balkonkraftwerke und PV-Anlagen im EWärmeG

Bal­kon­kraft­wer­ke und Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen (bei­des im Fol­gen­den »PV-Anla­ge« genannt) wer­den nicht zur Wär­me­ge­win­nung, son­dern zur Strom­erzeu­gung ein­ge­setzt. Wenn ein Wohn­ge­bäu­de-Eigen­tü­mer mit einer sol­chen PV-Anla­ge auf sei­nem Gebäu­de­grund­stück selbst Strom pro­du­ziert, kann dies im Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz als Ersatz­maß­nah­me (anstatt einer »grü­nen« Wär­me­ver­sor­gung) ange­rech­net wer­den – egal ob der Strom selbst genutzt oder in das Netz ein­speist wird.

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Damit das EWär­meG voll­stän­dig erfüllt ist (15 %), muss die PV-Anla­ge eine Spit­zen­leis­tung von min­des­tens 0,02 kWp pro m² Wohn­flä­che erbrin­gen, unab­hän­gig von der Anzahl der Wohn­ein­hei­ten (Ein- oder Mehr­fa­mi­li­en­haus). Bei­spiel: Ein Ein­fa­mi­li­en­haus mit 100 m² Wohn­flä­che muss somit 2 kWp Leis­tung, ein Mehr­fa­mi­li­en­haus mit 300 m² Wohn­flä­che 6 kWp Leis­tung instal­lie­ren bzw. instal­liert haben.

Exkurs: Klas­si­sche PV-Anla­gen vs. Balkonkraftwerke 

»Klas­si­sche« PV-Anla­gen sind groß­flä­chi­ge Sys­te­me, meist auf Dächern instal­liert, mit Leis­tun­gen von meh­re­ren Kilo­watt­peak (kWp). Sie eig­nen sich, um den gesam­ten Strom­be­darf eines Hau­ses oder Unter­neh­mens zu decken. Durch den Ein­satz von Spei­chern und Ener­gie­ma­nage­ment­sys­te­men wird der Eigen­ver­brauch opti­miert, ins­be­son­de­re für Anwen­dun­gen wie Elek­tro­au­tos oder Wär­me­pum­pen. Über­schüs­si­ger Strom kann ins Netz ein­ge­speist wer­den, was zusätz­li­che Ein­nah­men gene­riert. Trotz höhe­rer Inves­ti­ti­ons­kos­ten bie­ten PV-Anla­gen durch Ein­spa­run­gen und För­der­pro­gram­me eine lang­fris­ti­ge Wirt­schaft­lich­keit. Eine PV-Anla­ge muss an zwei Stel­len ange­mel­det wer­den: beim ört­li­chen Netz­be­trei­ber und online im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter (MaStR) der Bundesnetzagentur.

Bal­kon­kraft­wer­ke hin­ge­gen sind kom­pak­te, kos­ten­güns­ti­ge im Ein­zel­han­del zu erwer­ben­de Sys­te­me, zumeist bestehend aus ein bis zwei Modu­len, mit einer Nenn­leis­tung rund 2 kW. Gesetz­lich ist die Leis­tung des Wech­sel­rich­ters auf 800 Watt begrenzt, um sie als ste­cker­fer­ti­ge Gerä­te nut­zen zu kön­nen. Sie decken meist die Grund­last von Haus­halts­ge­rä­ten wie Kühl­schrank oder WLAN-Rou­ter und bie­ten eine ein­fa­che Instal­la­ti­on, etwa auf Bal­ko­nen oder Ter­ras­sen. Wer ein Bal­kon­kraft­werk instal­liert, muss es im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter registrieren.

Wäh­rend PV-Anla­gen grö­ße­re Men­gen Strom erzeu­gen und viel­fäl­ti­ge Anwen­dun­gen unter­stüt­zen, punk­ten Bal­kon­kraft­wer­ke durch Fle­xi­bi­li­tät, gerin­ge Ein­stiegs­hür­den und die Mög­lich­keit, auch ohne Eigen­tum von Solar­ener­gie zu profitieren.

Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!

Spä­tes­tens ab 2029 müs­sen neue Hei­zun­gen bun­des­weit min­des­tens 65 % Erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen. Mit fos­si­len Brenn­stof­fen betrie­be­ne Hei­zun­gen sind ab 2045 ver­bo­ten. Das GEG ersetzt in Baden-Würt­tem­berg das EWär­meG.

Fall A: Bei anste­hen­dem Hei­zungs­wech­sel soll­ten die Anfor­de­run­gen von EWär­meG und GEG berück­sich­tigt wer­den, da die­se teils unter­schied­lich sind.

Fall B: Bei bereits instal­lier­ten fos­si­len Hei­zun­gen kann ein Bal­kon­kraft­werk das EWär­meG erfül­len, spä­ter ergänzt durch einen Bio­gas/-öl-Tarif fürs GEG.

Hin­weis: Rei­ne PV-Anla­gen sowie Dämm­maß­nah­men zäh­len zwar im EWär­meG (und sind ggf. für EU-Vor­ga­ben rele­vant), jedoch bis­her nicht im Heizungsgesetz.

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen

Eine antei­li­ge oder voll­stän­di­ge Erfül­lung ist ent­spre­chend der instal­lier­ten Nenn­leis­tung der PV-Anla­ge mög­lich. Auch älte­re Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen kön­nen berück­sich­tigt wer­den. Dies muss jedoch eben­falls von einem Sach­kun­di­gen bestä­tigt werden.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Pho­to­vol­ta­ik als Ersatzoption 

Eine antei­li­ge Anrech­nung ist nach § 11.2 Satz 2 EWär­meG durch die fol­gen­de For­mel möglich:

Anteil Ersatz­maß­nah­me [%] = instal­lier­te Nenn­leis­tung [kWp] /​ erfor­der­li­che Nenn­leis­tung [kWp] × 15 %

Der Erfül­lungs­grad kann wie folgt berech­net werden:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Ersatz­maß­nah­me [%] /​ 15 % × 100 %

Bei einer bereits neu instal­lier­ten Gas- oder Ölhei­zung ist ein Bal­kon­kraft­werk eine belieb­te, da kos­ten­güns­ti­ge, Alter­na­ti­ve.

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Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Ener­gie­be­ra­tung mit zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten des Bun­des. Wir bie­ten neben den klas­si­schen Leis­tun­gen auch einen − zur Über­win­dung finan­zi­el­ler Bar­rie­ren ent­wi­ckel­ten − EWär­meG-Check an. Star­ten Sie hier­für unse­ren ein­zig­ar­ti­gen und kos­ten­lo­sen 3D-Gebäu­de­check.

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Dr.-Ing.<br>Christoph Ebbing

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Christoph Ebbing

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Regu­la­to­rik & Fördermittel

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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R. Sithamparanathan

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Ener­gie­be­ra­tung

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2019 
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