Holzzentralheizung im EWärmeG
Wenn eine neue zentrale Holzheizung – beispielsweise mit Scheitholz, Holzhackschnitzeln oder Holzpellets – im Altbau betrieben wird, setzt man vollständig auf feste Biomasse. Der Einsatz von 15 % Erneuerbaren Energien, und damit die Anforderung nach dem EWärmeG, wird weit übertroffen und somit (über)erfüllt. Mit dem ausschließlichen Heizen mit Holz ist man in der Regel auf der sicheren Seite.
Besteht eine Anlage jedoch aus mehreren Kesseln, z. B. wenn eine Holzheizung mit einem Gas- oder Ölkessel kombiniert wird, muss der Holzkessel zur vollständigen Erfüllung des Gesetzes 15 % des Wärmeenergiebedarfs decken.
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Exkurs A: Stand der Technik – Zentralbefeuerung mit Holz
Eine Holzzentralheizung ist von den Eigenschaften im Gegensatz zu Einzelraumfeuerungen dafür ausgelegt, den Wärmebedarf für die Beheizung des gesamten Wohnraums und auch der Trinkwassererwärmung zu liefern. Unterschieden werden kann nach drei Kesselarten: dem Naturzugkessel, dem Holzvergaserkessel und dem Hackschnitzel- oder Pelletkessel. Alle Kesseltypen geben über einen eingebauten Wärmetauscher, die bei der Verbrennung entstandene Wärme an das Heizungswasser ab. Aufgrund des trägen Regelverhaltens von Holzheizungen (Holz brennt weiter, auch wenn genug Wärme vorhanden ist), wird ein Pufferspeicher benötigt, welcher die überschüssige Wärme zwischenspeichert. Dieser Pufferspeicher kann ebenfalls mit einem Trinkwasserspeicher kombiniert werden, um so auch die Warmwasserbereitung durch die Holzheizung durchzuführen.
Kesseltypen der Holzheizung
Naturzugkessel werden in der Regel mit Stückholz beheizt und lassen sich über eine Zugluftklappe, welche mit einem Thermostat gesteuert oder per Hand eingestellt werden kann, regeln. Von allen Holzzentralheizungen haben Naturzugkessel aufgrund ihrer nur schwierigen Regelbarkeit den schlechtesten Wirkungsgrad. Holzvergaserkessel sind daher zu bevorzugen.Aufgrund einer vollständigeren Verbrennung gegenüber den Naturzugkesseln, haben die Holzvergaserkessel einen deutlich höheren Wirkungsgrad und zudem noch geringere Emissionswerte. Der Holzvergaserkessel arbeitet ebenfalls mit Stückholz als Brennstoff. Die Verbrennung läuft allerdings in verschiedenen Prozessschritten ab. Zunächst kommt es zu einer Brennstoffvergasung, wobei die flüchtigen Stoffe aus dem Holz ausgasen. Die zweite Stufe ist die Gasverbrennung, bei der die ausgetriebenen Gase des Holzes verbrannt werden.
Der Verbrennungsprozess findet unter Einsatz eines elektronisch gesteuerten Gebläses statt, welches die vollständige Verbrennung ermöglicht und somit einen sparsamen Betrieb gewährleistet. In Kombination mit einem Pufferspeicher kann ein Holzvergaserkessel ideal als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden.
Hackschnitzel- und Pelletkessel werden wie Öl- oder Gasheizungen nahezu automatisch betrieben. Mithilfe einer Förderschnecke oder einer Saugverbindung wird der Brennstoff (Hackschnitzel oder Pellets) automatisch aus dem Lagerraum in den Kessel befördert. Wie auch bei dem Pelletofen für die Einzelraumbefeuerung arbeitet der Holzhackschnitzel- bzw. Pelletkessel mit einem Zünddraht und einem elektronisch geregelten Gebläse. Lediglich die Wärmeübertragung unterscheidet sich. Die entstehende Wärme wird nun nicht über Strahlung und Konvektion an die Umgebungsluft abgegeben, sondern über einen Wärmetauscher an das Wasser im Heizungssystem übertragen. Auch bei den Hackschnitzel- oder Pelletkesseln empfiehlt sich die Kopplung mit einem Pufferspeicher, um einen effizienten Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Auch moderne Holzheizungen sind in der Regel mit Brennwerttechnik ausgestattet.
Exkurs B: Holz als Brennstoff
Der Brennstoff Holz wird als Stückholz, als Hackschnitzel oder auch als gepresste Pellets eingesetzt. Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz muss das eingesetzte Holz der Biomasseverordnung entsprechen.
Als Stückholz (auch Scheitholz genannt) wird Brennholz bezeichnet, welches bereits fertig auf eine in der Regel einheitliche Länge von 25 cm oder 33 cm geschnitten und gespalten ist. Für größere Holzheizungen wird natürlich auch ein längeres Stückholz angeboten. Unterschieden wird hierbei nach frischem Holz und bereits getrocknetem. Je nach Holzsorte und Lagerort, benötigt frisch geschlagenes Holz etwa 1 bis 2 Jahre zum Trocknen, wobei der Feuchtigkeitsgehalt dann unter 20 % liegen sollte. Angeboten wird Stückholz in der Regel als gestapelter Raummeter oder auch als Schüttraummeter. Ein Schüttraummeter entspricht in etwa dem 0,7‑fachen eines Raummeters (zu beachten beim Preisvergleich).
Hackschnitzel werden mit schneidenden Werkzeugen maschinell hergestellt. Produziert werden Holzhackschnitzel aus Wald- und Industrierestholz, Sägenebenprodukten, aber auch aus Holz von Durchforstungs- und Landschaftspflegemaßnahmen. Sie lassen sich nur gut lagern wenn sie ausreichend trocken sind, da sie sich sonst mit der Zeit zersetzen. Um die Qualität und Kennwerte der Hackschnitzel wie bspw. den Wassergehalt oder die Schnitzelgröße zu gewährleisten, gilt für Hackschnitzel die Europäische Norm EN 14961.
Wie die Holzhackschnitzel unterliegen auch die Holzpellets einer Norm und zwar der ISO 17225–2. Diese Norm regelt alle wichtigen Eigenschaften wie Länge, Durchmesser, Heizwert oder Wassergehalt der Pellets. Das Rohmaterial zur Herstellung von Holzpellets sind in der Regel Abfallprodukte aus der Holzverarbeitung, bspw. in Säge- oder Hobelwerken. Die Holzreste werden zunächst getrocknet und der Feuchtigkeitsgehalt wird dabei auf ca. 8 % gesenkt. Anschließend werden die einheitlich zerkleinerten Späne in der Pelletieranlage unter hohem Druck zusammengepresst. Der Hauptbestandteil Lignin des Holzes ermöglicht das Verpressen des Holzes ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln. Während des Pressvorgangs entsteht aufgrund des hohen Drucks Wärme. In Kombination mit der restlichen Feuchtigkeit im Holz wird das Lignin klebfähig und sorgt somit für die Formstabilität. Die Lieferung von Holzpellets kann je nach Bedarfsmenge als Sackware oder aber bei großer Abnahme mit einem speziellen Silowagen erfolgen. Im Internet finden Sie zahlreiche Händler die Sie regional, aber auch deutschlandweit mit Stückholz, Hackschnitzeln und auch mit Holzpellets beliefern.
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Holzzentralheizung
Wenn nicht der gesamte Wärmeenergiebedarf durch die Holzheizung gedeckt wird, ist auch eine anteilige Anrechnung nach § 11.4 EWärmeG durch die folgenden Formeln möglich:
Anteil Erneuerbare Energien [%] = Nennwärmeleistung zentrale Holzheizung [kW] / gesamte installierte Heizleistung der Anlage [kW] × 100%
Ist der Wert größer oder gleich 15 %, sind die Vorschriften vollständig erfüllt. Ansonsten ist die anteilige Erfüllung folgendermaßen zu berechnen:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Erneuerbare Energien [%] / 15 % × 100 %
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan
Wird weniger als 15 % des Energiebedarfs erreicht, ist eine anteilige Anrechnung in Kombination mit einer anderen Erfüllungsoption möglich. Denkbar wäre bspw. eine solarthermische Unterstützung. In der Praxis deckt eine zentrale Holzheizung in der Regel aber den gesamten Wärmebedarf ab – zumindestens deutlich mehr als die geforderten 15 %.
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