Holzzentralheizung im EWärmeG

Wenn eine neue zen­tra­le Holz­hei­zung – bei­spiels­wei­se mit Scheit­holz, Holz­hack­schnit­zeln oder Holz­pel­lets – im Alt­bau betrie­ben wird, setzt man voll­stän­dig auf fes­te Bio­mas­se. Der Ein­satz von 15 % Erneu­er­ba­ren Ener­gien, und damit die Anfor­de­rung nach dem EWär­meG, wird weit über­trof­fen und somit (über)erfüllt. Mit dem aus­schließ­li­chen Hei­zen mit Holz ist man in der Regel auf der siche­ren Seite.

Besteht eine Anla­ge jedoch aus meh­re­ren Kes­seln, z. B. wenn eine Holz­hei­zung mit einem Gas- oder Ölkes­sel kom­bi­niert wird, muss der Holz­kes­sel zur voll­stän­di­gen Erfül­lung des Geset­zes 15 % des Wär­me­en­er­gie­be­darfs decken.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.
Exkurs A: Stand der Tech­nik – Zen­tral­be­feue­rung mit Holz 

Eine Holz­zen­tral­hei­zung ist von den Eigen­schaf­ten im Gegen­satz zu Ein­zel­raum­feue­run­gen dafür aus­ge­legt, den Wär­me­be­darf für die Behei­zung des gesam­ten Wohn­raums und auch der Trink­was­se­r­er­wär­mung zu lie­fern. Unter­schie­den wer­den kann nach drei Kes­sel­ar­ten: dem Natur­zug­kes­sel, dem Holz­ver­ga­ser­kes­sel und dem Hack­schnit­zel- oder Pel­let­kes­sel. Alle Kes­sel­ty­pen geben über einen ein­ge­bau­ten Wär­me­tau­scher, die bei der Ver­bren­nung ent­stan­de­ne Wär­me an das Hei­zungs­was­ser ab. Auf­grund des trä­gen Regel­ver­hal­tens von Holz­hei­zun­gen (Holz brennt wei­ter, auch wenn genug Wär­me vor­han­den ist), wird ein Puf­fer­spei­cher benö­tigt, wel­cher die über­schüs­si­ge Wär­me zwi­schen­spei­chert. Die­ser Puf­fer­spei­cher kann eben­falls mit einem Trink­was­ser­spei­cher kom­bi­niert wer­den, um so auch die Warm­was­ser­be­rei­tung durch die Holz­hei­zung durchzuführen.

Kesseltypen der Holzheizung

Natur­zug­kes­sel wer­den in der Regel mit Stück­holz beheizt und las­sen sich über eine Zug­luft­klap­pe, wel­che mit einem Ther­mo­stat gesteu­ert oder per Hand ein­ge­stellt wer­den kann, regeln. Von allen Holz­zen­tral­hei­zun­gen haben Natur­zug­kes­sel auf­grund ihrer nur schwie­ri­gen Regel­bar­keit den schlech­tes­ten Wir­kungs­grad. Holz­ver­ga­ser­kes­sel sind daher zu bevorzugen.Aufgrund einer voll­stän­di­ge­ren Ver­bren­nung gegen­über den Natur­zug­kes­seln, haben die Holz­ver­ga­ser­kes­sel einen deut­lich höhe­ren Wir­kungs­grad und zudem noch gerin­ge­re Emis­si­ons­wer­te. Der Holz­ver­ga­ser­kes­sel arbei­tet eben­falls mit Stück­holz als Brenn­stoff. Die Ver­bren­nung läuft aller­dings in ver­schie­de­nen Pro­zess­schrit­ten ab. Zunächst kommt es zu einer Brenn­stoff­ver­ga­sung, wobei die flüch­ti­gen Stof­fe aus dem Holz aus­ga­sen. Die zwei­te Stu­fe ist die Gas­ver­bren­nung, bei der die aus­ge­trie­be­nen Gase des Hol­zes ver­brannt werden.

Der Ver­bren­nungs­pro­zess fin­det unter Ein­satz eines elek­tro­nisch gesteu­er­ten Geblä­ses statt, wel­ches die voll­stän­di­ge Ver­bren­nung ermög­licht und somit einen spar­sa­men Betrieb gewähr­leis­tet. In Kom­bi­na­ti­on mit einem Puf­fer­spei­cher kann ein Holz­ver­ga­ser­kes­sel ide­al als allei­ni­ges Heiz­sys­tem ein­ge­setzt werden.

Hack­schnit­zel- und Pel­let­kes­sel wer­den wie Öl- oder Gas­hei­zun­gen nahe­zu auto­ma­tisch betrie­ben. Mit­hil­fe einer För­der­schne­cke oder einer Saug­ver­bin­dung wird der Brenn­stoff (Hack­schnit­zel oder Pel­lets) auto­ma­tisch aus dem Lager­raum in den Kes­sel beför­dert. Wie auch bei dem Pel­let­ofen für die Ein­zel­raum­be­feue­rung arbei­tet der Holz­hack­schnit­zel- bzw. Pel­let­kes­sel mit einem Zünd­draht und einem elek­tro­nisch gere­gel­ten Geblä­se. Ledig­lich die Wär­me­über­tra­gung unter­schei­det sich. Die ent­ste­hen­de Wär­me wird nun nicht über Strah­lung und Kon­vek­ti­on an die Umge­bungs­luft abge­ge­ben, son­dern über einen Wär­me­tau­scher an das Was­ser im Hei­zungs­sys­tem über­tra­gen. Auch bei den Hack­schnit­zel- oder Pel­let­kes­seln emp­fiehlt sich die Kopp­lung mit einem Puf­fer­spei­cher, um einen effi­zi­en­ten Betrieb der Anla­ge zu gewährleisten.

Auch moder­ne Holz­hei­zun­gen sind in der Regel mit Brenn­wert­tech­nik ausgestattet.

Die durch­schnitt­li­chen Prei­se einer Pel­let­hei­zung lie­gen je nach Aus­stat­tung zwi­schen 12.000 € und 20.000 €. Holz­hack­schnit­zel-Hei­zun­gen kos­ten zwi­schen 15.500 € und 25.000 € und Holz­ver­ga­ser-Hei­zun­gen zwi­schen 8.000 € und 13.000 €. Zu beach­ten sind neben För­der­gel­der aber auch noch die Montagekosten.
Exkurs B: Holz als Brennstoff 

Der Brenn­stoff Holz wird als Stück­holz, als Hack­schnit­zel oder auch als gepress­te Pel­lets ein­ge­setzt. Im Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz muss das ein­ge­setz­te Holz der Bio­mas­se­ver­ord­nung entsprechen.

Als Stück­holz (auch Scheit­holz genannt) wird Brenn­holz bezeich­net, wel­ches bereits fer­tig auf eine in der Regel ein­heit­li­che Län­ge von 25 cm oder 33 cm geschnit­ten und gespal­ten ist. Für grö­ße­re Holz­hei­zun­gen wird natür­lich auch ein län­ge­res Stück­holz ange­bo­ten. Unter­schie­den wird hier­bei nach fri­schem Holz und bereits getrock­ne­tem. Je nach Holz­sor­te und Lage­r­ort, benö­tigt frisch geschla­ge­nes Holz etwa 1 bis 2 Jah­re zum Trock­nen, wobei der Feuch­tig­keits­ge­halt dann unter 20 % lie­gen soll­te. Ange­bo­ten wird Stück­holz in der Regel als gesta­pel­ter Raum­me­ter oder auch als Schüttraum­me­ter. Ein Schüttraum­me­ter ent­spricht in etwa dem 0,7‑fachen eines Raum­me­ters (zu beach­ten beim Preisvergleich).

Hack­schnit­zel wer­den mit schnei­den­den Werk­zeu­gen maschi­nell her­ge­stellt. Pro­du­ziert wer­den Holz­hack­schnit­zel aus Wald- und Indus­trie­rest­holz, Säge­ne­ben­pro­duk­ten, aber auch aus Holz von Durch­fors­tungs- und Land­schafts­pfle­ge­maß­nah­men. Sie las­sen sich nur gut lagern wenn sie aus­rei­chend tro­cken sind, da sie sich sonst mit der Zeit zer­set­zen. Um die Qua­li­tät und Kenn­wer­te der Hack­schnit­zel wie bspw. den Was­ser­ge­halt oder die Schnit­zel­grö­ße zu gewähr­leis­ten, gilt für Hack­schnit­zel die Euro­päi­sche Norm EN 14961.

Wie die Holz­hack­schnit­zel unter­lie­gen auch die Holz­pel­lets einer Norm und zwar der ISO 17225–2. Die­se Norm regelt alle wich­ti­gen Eigen­schaf­ten wie Län­ge, Durch­mes­ser, Heiz­wert oder Was­ser­ge­halt der Pel­lets. Das Roh­ma­te­ri­al zur Her­stel­lung von Holz­pel­lets sind in der Regel Abfall­pro­duk­te aus der Holz­ver­ar­bei­tung, bspw. in Säge- oder Hobel­wer­ken. Die Holz­res­te wer­den zunächst getrock­net und der Feuch­tig­keits­ge­halt wird dabei auf ca. 8 % gesenkt. Anschlie­ßend wer­den die ein­heit­lich zer­klei­ner­ten Spä­ne in der Pel­le­tier­an­la­ge unter hohem Druck zusam­men­ge­presst. Der Haupt­be­stand­teil Lignin des Hol­zes ermög­licht das Ver­pres­sen des Hol­zes ohne Zuga­be von che­mi­schen Bin­de­mit­teln. Wäh­rend des Press­vor­gangs ent­steht auf­grund des hohen Drucks Wär­me. In Kom­bi­na­ti­on mit der rest­li­chen Feuch­tig­keit im Holz wird das Lignin kleb­fä­hig und sorgt somit für die Form­sta­bi­li­tät. Die Lie­fe­rung von Holz­pel­lets kann je nach Bedarfs­men­ge als Sack­wa­re oder aber bei gro­ßer Abnah­me mit einem spe­zi­el­len Silo­wa­gen erfol­gen. Im Inter­net fin­den Sie zahl­rei­che Händ­ler die Sie regio­nal, aber auch deutsch­land­weit mit Stück­holz, Hack­schnit­zeln und auch mit Holz­pel­lets beliefern.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Holzzentralheizung 

Wenn nicht der gesam­te Wär­me­en­er­gie­be­darf durch die Holz­hei­zung gedeckt wird, ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung nach § 11.4 EWär­meG durch die fol­gen­den For­meln möglich:

Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] = Nenn­wär­me­leis­tung zen­tra­le Holz­hei­zung [kW] /​ gesam­te instal­lier­te Heiz­leis­tung der Anla­ge [kW] × 100%

Ist der Wert grö­ßer oder gleich 15 %, sind die Vor­schrif­ten voll­stän­dig erfüllt. Ansons­ten ist die antei­li­ge Erfül­lung fol­gen­der­ma­ßen zu berechnen:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] /​ 15 % × 100 %

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan

Wird weni­ger als 15 % des Ener­gie­be­darfs erreicht, ist eine antei­li­ge Anrech­nung in Kom­bi­na­ti­on mit einer ande­ren Erfül­lungs­op­ti­on mög­lich. Denk­bar wäre bspw. eine solar­ther­mi­sche Unter­stüt­zung. In der Pra­xis deckt eine zen­tra­le Holz­hei­zung in der Regel aber den gesam­ten Wär­me­be­darf ab – zumin­des­tens deut­lich mehr als die gefor­der­ten 15 %.

Um her­aus zu fin­den, ob eine zen­tra­le Holz­hei­zung die für Sie öko­no­misch und öko­lo­gisch bes­te Ent­schei­dung ist, kön­nen Sie kos­ten­güns­tig einen Sanie­rungs­fahr­plan in Auf­trag geben. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird mit bis zu 80 % vom Staat geför­dert (Eigen­an­teil ab 590 €) und bringt zusätz­lich 5 % im EWärmeG.

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