Sanierungsfahrplan im EWärmeG
Der Sanierungsfahrplan BW ist ein Instrument zur energetischen Beratung von Altbau-Eigentümern. Im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg gilt die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (für ein Wohngebäude) als Teilerfüllungsoption in Höhe von 5 %.
Nach einer Vor-Ort-Begehung des Bestandsgebäudes zeigt ein Energieberater dem Eigentümer Energieeinsparpotentiale auf und spricht mögliche Empfehlungen zu Sanierungsmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten aus. Die einmaligen Kosten starten je nach Gebäude und Förderzuschuss in der Regel bei 590 Euro.
Die vom Energieberater aufgeführten Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplanes reicht schon für die Anrechnung der 5 % aus. Der Sanierungsfahrplan gilt als sozialverträgliche Lösung im EWärmeG und ist ideal kombinierbar mit fast allen anderen Erfüllungsoptionen, wie z. B. mit 10 % Biogas.
Sanierungsfahrplan für Nicht-Wohngebäude
Inhalt vom Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist nichts anderes als eine individuelle Vor-Ort-Beratung, die dem Gebäude-Eigentümer Energieeinsparpotentiale aufzeigt. Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden mindestens zwei Varianten der Sanierung aufgeführt. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inklusive der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Die energetische Beratung dient der Schärfung des Verständnisses für (zukünftige) Sanierungen und belohnt Eigentümer von Wohngebäuden im Rahmen des EWärmeG mit einer Teilerfüllung in Höhe von 5 %. Allerdings nur, wenn der Sanierungsfahrplan nicht älter als 5 Jahre ist. Die aufgeführten Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden, da es sich lediglich um Empfehlungen handelt. Die 5 % werden alleine durch die Erstellung angerechnet. Der Sanierungsfahrplan ist zur Gesetzeserfüllung einmalig durchzuführen. Eine Wiederholung ist auch nicht nötig, wenn keine der Maßnahmen durchgeführt wurde.
Exkurs: Sanierungsfahrplan BW vs. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Das Förderprogramm »Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg« der L‑Bank wurde durch das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Jahreswechsel 2019 für Wohngebäude eingestellt. Das stellt jedoch kein Problem dar, denn …
… weiterhin gefördert – sogar bis 80 % der Kosten – wird die bundesweite BAFA Vor-Ort-Beratung, die im EWärmeG vollwertig anerkannt wird. Somit sollten Energieberater auf diese nationale Variante umstellen, so dass Kunden weiterhin einen Zuschuss vom Staat (BAFA) bekommen.
Die Kosten für Einfamilienhäuser betragen je nach Größe, Aufwand und Förderung in der Regel 325 Euro aufwärts. Zwei- und Mehrfamilienhäuser kosten anteilig mehr. Die Beantragung der Förderung erfolgt automatisch durch den Energieberater und kommt bei der Rechnung direkt zum Abzug.
Beratungsempfänger sind Gebäudeeigentümer (natürliche Personen), aber häufig auch Erbbauberechtigte sowie Eigentümergemeinschaften. Dies könnte auch für von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte gelten, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Beratung einverstanden sind. Auch Gebäudebesitzer (d. h. Mieter oder Pächter) in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer kommen evtl. in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie beim BAFA: iSFP@dena.de, Tel.: 06196 908 1880, Fax: 06196 908 1800.
Erstellung des Sanierungsfahrplanes
Ausstellungsberechtigt sind Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Der Aussteller muss in einer Selbsterklärung nach bestätigen, dass er die Anforderungen erfüllt.
Im besten Fall erstellt ein erfahrender Energieberater den Sanierungsfahrplan vor dem Tausch der Heizungsanlage – zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Es ist aber vorteilhaft in Bezug auf die Auswahl der möglichen Maßnahmen, die ganzheitliche Effizienz und den möglichen Förderungen. Nur wenn die Heizung noch nicht getauscht wurde, kann die Auswahl der Heizungsanlage mit einbezogen werden.
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Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.
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Ansprechpartner
Energiewirtschaft
Dr.-Ing.
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Ansprechpartner
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- 2019
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Folgende Energieberatungsleistungen bieten wir in Baden-Württemberg an – gerne auch als Paket: