Erfüllungsoptionen im EWärmeG

Wohn­ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer aus Baden-Würt­tem­berg, die in ihrem Bestands­bau die Hei­zung tau­schen und fort­an 15 % des Wär­me­be­dar­fes aus Erneu­er­ba­re Ener­gien gewin­nen müs­sen (gemäß EWär­meG), kön­nen aus den unten fol­gen­den Optio­nen wäh­len. Die Umset­zung muss spä­tes­tens 18 Mona­te nach Inbe­trieb­nah­me der neu­en Hei­zungs­an­la­ge der unte­ren Bau­rechts­be­hör­de nach­ge­wie­sen wer­den.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

In der nach­fol­gen­den Tabel­le sind alle Erfül­lungs- und Ersatz­op­tio­nen für Wohn­ge­bäu­de im EWär­meG dargestellt:

Erfül­lungs-/Er­satz­op­ti­on5 % = 1310 % = 23­15 % = voll
Sanie­rungs­fahr­plan--
Bio­gas-
Solar­ther­mie
Pho­to­vol­ta­ik
Wär­me­pum­pe
Däm­mung Wand
Däm­mung Dach
Däm­mung Keller-
Ganz­heit­li­che Dämmung
Ein­zel­raum­feue­rung-(✓)
Holz­zen­tral­hei­zung
Wär­me­netz­an­schluss
Bio­öl-
Kraft-Wär­me-Kopp­lung
Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Würt­tem­berg, Stand Febru­ar 2016
Für Nicht-Wohn­ge­bäu­de ver­wei­sen wir auf die sche­ma­ti­sche Über­sicht des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums aus Baden-Württemberg.

Empfehlung zum Sanierungsfahrplan (Energieberatung)

Fall A: Ste­hen Sie kurz vor einem Hei­zungs­tausch? Infor­mie­ren Sie sich über alle Erfül­lungs­op­tio­nen. Hilf­reich ist dabei der Sanie­rungs­fahr­plan, der Sie indi­vi­du­ell über die Mög­lich­kei­ten auf­ge­klärt. Anschlie­ßend kön­nen Sie die für Sie bes­te Ent­schei­dung – sowohl aus öko­no­mi­scher als auch öko­lo­gi­scher Sicht – treffen.

Fall B: Ihre Hei­zungs­an­la­ge wur­de bereits gewech­selt (und die Bau­be­hör­de hat Sie bereits auf die Nach­weis­pflicht hin­ge­wie­sen)? Erfüllt das neue Heiz­sys­tem die Anfor­de­run­gen des EWär­meG nicht gänz­lich, kann ein Sanie­rungs­fahr­plan die wei­ter benö­tig­te Teil­erfül­lung bringen.

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Kundenmeinungen

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Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­des­weit täti­ges Büro für Ener­gie­be­ra­tung mit zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin­nen des Bun­des.

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Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

Dipl.-Vw.
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Doktor Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

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Gründung 
2019 
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