10 % Biogas im EWärmeG
In einer neu installierten zentralen Gasheizung kann bis zu 10 % Biogas (bei 90 % Erdgasanteil) eingesetzt werden um es im Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg anzurechnen. Da der Einsatz von Biogas im EWärmeG auf 10 % begrenzt ist, sind Kombinationen mit anderen Erfüllungsoptionen zwingend notwendig.
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Seit der Novelle in 2023 ist neben der klassischen Lieferung über das Gasnetz auch Flüssiggas für die 10 %-Erfüllung der Nutzungspflicht anerkannt, sofern gesetzeskonformer biogener Herkunft.
Gasheizung mit Brennwerttechnik ist Pflicht
Die neu eingebaute Heizanlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen − aktuell ist das ein Brennwertgerät. Außerdem darf die thermische Leistung die Grenze von 50 kW nicht überschreiten.
Heizlastberechnung vor Auswahl der Heizung
Tipp: Lassen Sie vor dem Einbau einer neuen Heizung eine Heizlastberechnung zur richtigen Dimensionierung der Anlage durchführen. Für große Häuser kann es den positiven Nebeneffekt haben, dass das EWärmeG ggf. mit Biogas (teil)erfüllt werden kann, da eine kleinere Anlage zur Wärmeversorgung ausreicht. Heizungsbauer weisen nicht (immer) auf diese Möglichkeit hin.
Eine Gasheizung zu erneuern ist im Gegensatz zu anderen Heizsystemen mit weniger Investitionen verbunden und gilt damit im baden-württembergischen EWärmeG als eine sozialverträgliche Option.
Exkurs: Stand der Technik – Gasheizungen
Bis in die 80er Jahre wurden in deutschen Häusern die sogenannten Konstanttemperaturkessel (auch Standardkessel genannt) verbaut. Sie halten die Kesseltemperatur, unabhängig von der Nachfrage, auf einem konstanten Temperaturniveau von 70 bis 90 °C. Dieses Heizungssystem ist stark veraltet, ineffizient und verursacht durch hohe energetische Verluste unnötige Brennstoffkosten.
Die Nachfolger der Konstanttemperaturkessel waren dann die Niedertemperaturkessel. Diese Kessel sind eine Weiterentwicklung des Standardkessels und können mit deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen betrieben werden. Die Vorlauftemperatur wird an die Außentemperatur angepasst und kann dabei zwischen 30 und 70 °C betragen. Nach der EnEV wird ein Niedertemperaturkessel folgendermaßen definiert: „Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 °C betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann“. Ein Problem der Niedertemperaturkessel ist das ungewollte unterschreiten der Taupunkttemperatur des Abgases. Wird das Abgas im Kessel durch niedrige Rücklauftemperaturen unter die Taupunkttemperatur abgesenkt, kondensiert der im Abgas enthaltene Wasserdampf, wie bei der Brennwerttechnik. Die verwendeten Materialien im Niedertemperaturkessel sind allerdings in der Regel nicht auf den Kontakt mit dem sauren Kondensat ausgelegt und werden auf Dauer beschädigt. Durch entsprechend angepasste Kesseltemperaturen soll das Kondensieren verhindert werden. Aufgrund der noch wesentlich effizienteren Brennwerttechnik entsprechen Niedertemperaturkessel auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Bei der Brennwerttechnik wird nicht nur die Wärme genutzt, die bei der Verbrennung des Gases entsteht, sondern auch die im Abgas enthaltene Kondensationsenergie. Durch einen Brennwertwärmetauscher werden die Abgase soweit herunter gekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert und die freigesetzte Wärme zusätzlich an das Heizsystem abgegeben wird. Durch dieses Funktionsprinzip erreichen Brennwertgeräte einen Norm-Nutzungsgrad von bis zu 98 % (bezogen auf den Brennwert). Diese Technologie arbeitet besonders energiesparend und senkt durch den verminderten Gasverbrauch die umweltschädlichen CO2-Emissionen.
Durch das Absenken der Abgastemperatur und das Kondensieren des Wasserdampfes werden besondere Anforderungen an das Abgassystem gestellt. Damit der bestehende Schornstein nicht durch die Feuchtigkeit geschädigt wird, muss in der Regel ein spezielles Kunststoff- oder Edelstahlrohr installiert werden. Des Weiteren sollte in unmittelbarer Nähe zum Brennwertgerät ein Abfluss vorhanden sein, in dem das leicht saure Kondensat abgeführt werden kann.
Um den gewünschten Brennwert-Effekt zu erzielen, sind die Heizflächen des Heizsystems, bzw. die daraus resultierenden Rücklauftemperaturen, von Bedeutung. Je niedriger die Rücklauftemperaturen, desto effizienter der Brennwert-Nutzen. Eine Kombination mit entsprechend großen Heizflächen – z. B. Fußbodenheizung oder passend dimensionierten Heizkörpern mit entsprechend niedrigen Rücklauftemperaturen – ist daher von Vorteil. Die Systemtemperaturen von Vorlauf und Rücklauf liegen bei einer Fußbodenheizung bei etwa 40 bzw. 30 °C.
Zu den Kosten der Gasbrennwert-Heizung kommen noch Montagekosten und ggf. weitere Kosten, z. B. bei einer etwaigen Schornsteinsanierung oder einer neuen Umwälzpumpe. Auch die Brennstoffkosten (Gas) sind natürlich relevant.
Unterschied Heiz- und Brennwert?
Der Heizwert Hi ist eine Angabe über den Energiegehalt eines Brennstoffes, der bei der vollständigen Verbrennung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stoffes freigesetzt wird. Beim Heizwert liegt der im Abgas enthaltene Wasserdampf gasförmig vor und behält somit seine Kondensationsenergie. Die entsprechende Einheit ist kWh/m³ oder auch häufig kWh/kg Brennstoff.
Ebenso wie der Heizwert, gibt auch der Brennwert Hs den Energiegehalt eines Brennstoffes an, der bei der vollständigen Verbrennung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stoffes freigesetzt wird. Der Unterschied zum Heizwert ist, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf nicht mehr gasförmig vorliegt, sondern durch Kondensation flüssig auftritt. Die beim Kondensieren abgegebene Wärme wird zusätzlich an das Heizungssystem übertragen.
Bei den Anbietern von Brennwertheizungen findet man als Kunde häufig Angaben von Nutzungsgraden über 100 %. Diese »fälschlich erscheinende« Angabe hängt mit dem Heizwert und dem Brennwert zusammen. Für die Berechnung des Wirkungs- und Nutzungsgrades von Heizungsanlagen wird häufig als Grundlage der Heizwert angenommen. Wie oben erklärt wird hierbei die im Abgas enthaltene Kondensationsenergie nicht mit einbezogen. Ein Brennwertgerät, das im Betrieb die Energie aus dem Wasserdampf zusätzlich zum Heizwert nutzt, kann so (bezogen auf den Heizwert) einen Wirkungsgrad von über 100 % erreichen.
Gastherme oder ‑kessel?
Umgangssprachlich ist oft von einer Gastherme die Rede. Meistens wird damit ein wandhängendes Gas-Gerät bezeichnet, welches entweder nur der Warmwasserbereitung dient oder als Kombigerät auch den Heizungsbetrieb übernimmt. Im Fachterminus ist der Begriff Gastherme allerdings nicht eindeutig definiert. Es findet nur eine Unterscheidung zwischen Konstanttemperaturkessel (Standardheizkessel), Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel statt. Sollte also ein Kesselhersteller mit dem Begriff »Gastherme« auf Sie zukommen, fragen Sie am besten nach, von welchem Typ er genau spricht.
ZU BEACHTEN: Gas-/Biogaskosten und Nachhaltigkeit
Biogas war in der Vergangenheit am Markt häufig teurer als Erdgas einzukaufen. Diese Mehrkosten spiegeln sich folglich in einem zu wählenden 10 %-Biogastarif wider. Darüber hinaus gilt es zu Bedenken, dass ein 10 %-Biogastarif zu 90 % aus fossilem Erdgas besteht. Erdgas wird in der Zukunft steigenden CO2-Kosten und ggf. höheren Netzentgelten (Transportkosten) ausgesetzt sein.
Exkurs: Wie wähle ich den richtigen Biogastarif für das EWärmeG aus?
Am Markt erhältliche 10 % Biogas-Tarife (90 % Erdgasanteil) sind häufig für Eigentümer von Bestands-Wohngebäuden in Baden-Württemberg konzipiert, die ihre Heizung tauschen bzw. getauscht haben. Sie als Verbraucher entnehmen vor Ort – trotz Biogas-Vertrag – weiterhin Erdgas aus der Leitung. Das Biogas wird vom Anbieter an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist und Ihnen »virtuell« zugeschrieben. Das Prinzip der Biogaslieferung funktioniert somit ohne technische Umrüstung.
Achten Sie bei der Biogasvertragsauswahl auf einen zertifizierten Tarif: transparent und fair sollte er sein, sowie ohne Vorauskasse oder versteckte Preiserhöhungen durch Boni. Ein flexibler Vertrag (Kündigungsfrist von einem Monat) mit Preisgarantie haben sich bewährt.
Jeder Eigentümer mit Gasanschluss kann eine Lieferung von 10 % Biogas beauftragen, unabhängig ob für das Eigenheim, ein Mietshaus oder als Gemeinschaft/Hausverwaltung. Der Wechsel ist in der Regel bei jedem Anbieter kostenlos. Der neue Versorger kündigt dabei Ihren Altversorger – zum nächstmöglichen Termin oder zu einem Wunschtermin. Haben Sie bereits gekündigt oder werden Sie zum ersten Mal mit Gas beliefert, können Sie das ebenfalls im Bestellprozess angeben. Es wird neben Ihrer Anschrift lediglich die Zählernummer und ggf. der Name des Vorversorgers benötigt. Sie bestellen immer ohne Risiko, da eine Gaslieferung zu jeder Zeit gesetzlich garantiert ist.
Den Biogas-Nachweis für das EWärmeG erhalten Sie auf Nachfrage beim Versorger.
Biogas im EWärmeG. Vorsicht bei den Tarifen!
2. Günstigeres Klimagas oder Ökogas ist kein Biogas und deshalb im EWärmeG nicht zugelassen. Auf die genaue Tarifbezeichnung achten!
3. Es werden auch andere Biogas-Beimischungsgrade (1–100 %) am Markt angeboten. Somit kann die Erfüllungsoption »Biogas« mitunter auch flexibel gestaltet werden. Es gibt aber auch Tarife, die mehr als 10 % Biogas beinhalten (bspw. 100 %), dennoch können davon maximal 10 % im EWärmeG angerechnet werden.
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Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Ansprechpartner
Energiewirtschaft
Die kritische Diskussion um Biogas dreht sich um dessen Nachhaltigkeit, Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion, Emissionen bei der Herstellung und Nutzung, sowie die Effizienz im Vergleich zu alternativen Erneuerbaren Energien. Kritiker bemängeln die ökologische Belastung durch Monokulturen, während Befürworter auf die Klimaneutralität und Verwertungsmöglichkeiten von Reststoffen hinweisen.
Die zunehmende »Elektrifizierung« der Gesellschaft wirft dabei die Frage auf, ob es nicht kostengünstigere und zugleich zukunftsorientierte Lösungen − auch mit dem EWärmeG vereinbar − gibt. Kurz- bis mittelfristig führen ggf. andere (Kombi)Lösungen (PV-Anlagen/Balkonkraftwerke, Wärmepumpen) zu monetären Entlastungen und einem höherem Autarkiegrad.
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Biogas (10 %) im EWärmeG kombinieren
In der Praxis wird 10 % Biogas häufig mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) kombiniert. Der iSFP deckt die restlichen 5 % im EWärmeG ab und wird bis zu 50 % vom Staat gefördert (Eigenanteil ab 990 Euro). Aus Kostensicht ist die Kombination Biogas/iSFP deshalb für viele Eigentümer attraktiv, da die vorgeschlagenen Maßnahmen (des iSFP) nicht umgesetzt werden müssen. Auch ein notwendiger Übergang vom EWärmeG zum »Heizungsgesetz« und dessen Erfüllung ist durch einen (stufenweisen) Tarifwechsel − je nach Jahr des Heizungstausches − bis zu 100 % Biogas komfortabel möglich.
Hier gilt es zu Bedenken, dass es zukünftig (weiterhin) Anbieter von solch hohen Biogasanteilen geben muss.
Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!
Fall A: Bei anstehendem Heizungswechsel sollten die Anforderungen von EWärmeG und GEG berücksichtigt werden, da diese teils unterschiedlich sind.
Fall B: Bei bereits installierten fossilen Heizungen kann ein Balkonkraftwerk das EWärmeG erfüllen, später ergänzt durch einen Biogas/-öl-Tarif fürs GEG.
Hinweis: Reine PV-Anlagen sowie Dämmmaßnahmen zählen zwar im EWärmeG (und sind ggf. für EU-Vorgaben relevant), jedoch bisher nicht im Heizungsgesetz.
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Biogas in Gasheizung einsetzen
Wenn nicht der gesamte Wärmeenergiebedarf durch die Gasheizung gedeckt wird, ist auch eine anteilige Anrechnung nach den §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWärmeG durch die folgende Formel möglich:
Anteil Erneuerbare Energien [%] = Biogasanteil [%] × produzierte Wärmemenge Gasheizung [kWh] / gesamter Wärmeenergiebedarf [kWh]
Der Erfüllungsgrad kann wie folgt berechnet werden:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Erneuerbare Energien [%] / 15 % × 100 %
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Kundenmeinungen
4,8 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

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4.00 von 5 Sternen
Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.

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5.00 von 5 Sternen
Top Service,Top Beratung von mir aus 10 ⭐️
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch einen − zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelten − EWärmeG-Check an. Starten Sie hierfür unseren einzigartigen und kostenlosen 3D-Gebäudecheck.




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