Präambel
Die ESTATIKA GmbH, mit dem Sitz am Hafenweg 16 in 48155 Münster, eingetragen beim Amtsgericht Münster unter der Registernummer HRB 18029 (im Folgenden „ESTATIKA“), betreibt den auf den Webseiten www.erneuerbare-waerme-gesetz.de, www.estatika.de, www.i‑sfp.de, www.statiker-kosten.de sowie über iFrames auf Partner-Webseiten zugänglichen 3D-Gebäudecheck und bietet Dienstleistungen im Bereich der Energie- und Energietarifberatung, sowie der Bauplanung an.
Durch die Nutzung des 3D-Gebäudechecks wird unverbindlich und unentgeltlich ein vorläufigen Sanierungsfahrplan (im Folgenden „vSFP“) für ein Wohngebäude erstellt. Der vSFP dient der Ersteinschätzung im Hinblick auf den energetischen Gebäudezustand bzw. das Verbesserungspotential der untersuchten Immobilie.
Des Weiteren können kostenpflichtige Dienstleistungen − wie eine energetische Erstberatung, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Beantragung von Fördermitteln, eine Energietarifberatung oder weitere Bauplanungsleistungen – bei ESTATIKA beauftragt oder durch ESTATIKA vermittelt werden.
1. Begriffsbestimmungen
1.1 „Nutzer“ sind alle Personen, ob Verbraucher oder Unternehmer, die den 3D-Gebäudecheck von ESTATIKA nutzen.
1.2 „Auftraggeber“ sind alle Personen, die kostenpflichtige Dienstleistungen bei ESTATIKA oder von ESTATIKA vermittelten externen Dienstleistern in Auftrag geben.
1.3 „Interessenten“ sind alle Personen, die kostenpflichtige Dienstleistungen über ein Kontaktformular auf der Webseite oder über einen anderweitigen Kanal bei ESTATIKA anfragen.
1.4 „Kunden“ sind sämtliche Personen, die in irgendeiner Form in Geschäftsbeziehungen mit ESTATIKA treten, sei es als Nutzer, Auftraggeber oder Interessenten.
1.5 „Vertragsparteien“ sind „ESTATIKA und der Kunde“ gemeinsam.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Kunden, sowie für sämtliche geschäftlichen Handlungen, die zwischen den Vertragsparteien stattfinden. Die AGB gelten ebenfalls für zukünftige Verträge, es sei denn, es wird bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder darauf verwiesen.
2.2 Im Kontaktformular des 3D-Gebäudechecks oder in anderweitigen Kontaktformularen nimmt der Kunde die Geltung dieser AGB zu Kenntnis, welche jederzeit über den Link www.erneuerbare-waerme-gesetz.de/agb eingesehen werden können. ESTATIKA speichert den Vertragstext nicht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.3 Etwaige Geschäftsbedingungen von Kunden kommen nicht zur Anwendung, selbst wenn ESTATIKA ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn ESTATIKA auf ein Dokument verweist, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf diese hinweist, bedeutet dies keine Zustimmung zur Anwendung dieser Bedingungen.
3. Nutzungsbedingungen 3D-Gebäudecheck (unentgeltlich)
3.1 Leistung
3.1.1 ESTATIKA ermöglicht Nutzern mit dem 3D-Gebäudecheck unentgeltlich eine Analyse des Ist-Zustandes ihres Wohngebäudes durchzuführen, Sanierungsszenarien zu erhalten und darauf abgestimmte Angebote für kostenpflichtige Dienstleistungen von ESTATIKA oder geeigneten externen Dienstleistern zu erhalten. Dabei veredelt ESTATIKA die vom Nutzer eingegebenen sowie öffentlich verfügbare Daten und bereitet diese in Berichtsform − als vSFP − auf. Im Ergebnis werden dem Nutzer der vSFP sowie passgenaue Angebote für die untersuchte Immobilie übermittelt.
3.1.2 Der vSFP ist kein rechtskräftiges Dokument, ist nicht förderfähig und für die Beantragung von Fördermitteln gedacht oder geeignet. Im Gegensatz zum rechtskräftigen iSFP werden beim vSFP eine deutlich geringere Anzahl an Datenpunkten in zum Teil minderer Qualität (zum Beispiel Flächengrößen) erhoben. Im Ergebnis stellen die von ESTATIKA erzeugten vSFP somit lediglich eine unverbindliche, wenn auch realistische Einschätzung der tatsächlichen Umstände dar.
3.1.3 Es wird ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 8.4 hingewiesen.
3.2 Zustandekommen des Vertrages und Bedingungen
3.2.1 Das Kontaktformular des 3D-Gebäudechecks enthält Pflichtfelder wie Name und E‑Mail-Adresse. Mit der Bestätigung der eingegebenen Daten gibt der Nutzer ein Angebot auf das Eingehen eines Nutzungsvertrages ab. ESTATIKA akzeptiert dieses Angebot durch den Versand einer E‑Mail an den Nutzer, in der die Nutzung des 3D-Gebäudechecks bestätigt wird. Sobald diese E‑Mail beim Nutzer eingeht, gilt der Nutzungsvertrag als zustande gekommen. Der Nutzer bestätigt den Erhalt der E‑Mail.
3.2.2 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3.2.3 Ein Nutzungsvertrag ist nur mit Nutzern begründet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3.2.4 Eine natürliche Person, die als vertretungsberechtigte und benannte Ansprechperson eines Unternehmens fungiert, kann ebenfalls den 3D-Gebäudecheck durchführen. ESTATIKA behält sich das Recht vor, jederzeit einen Nachweis der Identität oder Vertretungsvollmacht zu verlangen.
3.2.5 Der Abschluss des Nutzungsvertrags bringt für den Nutzer keine Zahlungspflichten mit sich, solange keine zusätzlichen (kostenpflichtigen) Leistungen in Anspruch genommen werden.
3.3 Weitergabe der Daten an Dritte
3.3.1 Zur Bereitstellung passgenauer Angebote können die im Rahmen des 3D-Gebäudechecks eingegebenen und erzeugten Daten von ESTATIKA an qualifizierte externe Dienstleister (wie Energieberater, Ingenieure oder Finanzdienstleister) weitergeleitet werden, damit entsprechende Angebote oder Dienstleistungen dem Nutzer angeboten werden. Die Weiterleitung der Daten an solche Dienstleister ist integraler Bestandteil des Nutzungsvertrags und dient der optimalen Erfüllung der vertraglichen Leistungen gemäß Ziffer 3.1. Nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages ist hingegen die Prüfung der Angebote auf Richtigkeit oder Vollständigkeit seitens ESTATIKA. Ein Vermittlungserfolg wird nicht garantiert.
3.3.2 Die Weiterabe der Daten erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von ESTATIKA gemäß Ziffer 11.
3.4 Kündigung
3.4.1 Der Nutzungsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beendet werden. Das Recht beider Vertragsparteien auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn es der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und beiderseitiger Interessen nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis bis zum regulären Ende fortzuführen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne vorherige Abmahnung besteht insbesondere, wenn der Nutzer gegen die Pflichten gemäß Ziffer 3.6 verstößt.
3.4.2 Die Kündigung des Nutzungsvertrages hat keinen Einfluss auf bereits bestehende (kostenpflichtige) Verträge zwischen dem Nutzer und ESTATIKA oder auf von ESTATIKA vermittelte Verträge mit Dritten.
3.4.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
3.4.4 Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden allen Daten des Nutzers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet. Diese Daten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht.
3.5 Rechte von ESTATIKA
3.5.1 Der Nutzer gewährt ESTATIKA mit Klicken des Absende-Buttons im 3D-Gebäudecheck ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie frei übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an den von ihm eingegebenen Daten (beispielsweise Texte, Grafiken oder Bilder). Dieses Recht schließt alle derzeit bekannten Nutzungsarten ein sowie solche, die künftig entwickelt werden könnten.
3.5.2 Sämtliche im Rahmen des 3D-Gebäudechecks erstellten Daten verbleiben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Eigentum von ESTATIKA, es sei denn, es wurde im Einzelfall eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung über die Nutzungs‑, Verwertungs- und/oder Eigentumsrechte getroffen.
3.5.3 Der Nutzer gewährt ESTATIKA unwiderruflich und unentgeltlich das uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an Ideen, Anfragen zur Weiterentwicklung des Services, Feedbacks, Empfehlungen oder sonstigen Informationen, die vom Nutzer oder Dritten im Zusammenhang mit dem 3D-Gebäudecheck übermittelt werden, es sei denn, der Nutzer behält sich entsprechende Rechte ausdrücklich vor und dies ist für ESTATIKA erkennbar.
3.5.4 ESTATIKA ist berechtigt dem Nutzer Angebote über Folgeleistungen − basierend auf den 3D-Gebäudecheck − zu unterbreiten oder zu vermitteln. ESTATIKA kann dem Nutzer auch ein Bestellformular gemäß Ziffer 4.1.1 zur Verfügung stellen.
3.5.5 Natürliche oder juristische Personen, die Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen anbieten oder vermitteln, welche von ESTATIKA selbst oder durch Dritte bereits angeboten werden oder angeboten werden sollen, können von der Nutzung des 3D-Gebäudechecks ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für die folgenden Leistungsbereiche: Energieberatung, Energietarifberatung und Planung von Bau-/Sanierungsvorhaben. Entschließt sich ESTATIKA zum Ausschluss eines Nutzers, wird keine Bestätigungs-E-Mail gemäß Ziffer 3.2.1 an den Nutzer versendet. Es ist kein Nutzungsvertrag zustande gekommen und die eingegebenen Daten werden gelöscht.
3.5.6 ESTATIKA bemüht sich, den 3D-Gebäudecheck so störungsfrei wie möglich anzubieten, wobei dies naturgemäß nur im Rahmen der von ESTATIKA beeinflussbaren Umstände gilt. Der Nutzer erkennt an, dass eine durchgehend lückenlose Verfügbarkeit des 3D-Gebäudechecks technisch nicht machbar ist. ESTATIKA behält sich insbesondere das Recht vor, den Zugang zum 3D-Gebäudecheck nach eigenem Ermessen – insbesondere aufgrund von Wartungs- und Optimierungsarbeiten, Kapazitätsgrenzen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen – ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, einzuschränken.
3.6 Pflichten des Nutzers
3.6.1 Der Nutzer verpflichtet sich, alle eingegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Nutzer versichert, dass keine Künstlernamen, Pseudonyme oder irreführende Namen verwendet werden.
3.6.2 Der Nutzer darf den vSFP ausschließlich zur eigenen Information verwenden oder um ESTATIKA oder einem von ESTATIKA vermittelten Dienstleister zu beauftragen. Eine Weitergabe oder Offenlegung gegenüber anderen Dritten ist nicht gestattet.
4. Vertragsbedingungen (kostenpflichtige Dienstleistungen)
4.1 Leistung
4.1.1 Im Rahmen des 3D-Gebäudechecks oder auf separater Anfrage (beispielsweise über ein Kontaktformular auf der Webseite) kann ESTATIKA dem potenziellen Auftraggeber ein Angebot über kostenpflichtige Dienstleistungen − wie beispielsweise eine energetische Erstberatung, die Erstellung eines iSFP, die Beantragung von Fördermitteln, eine Energietarifberatung oder weitere Bauplanungsleistungen. Anstatt eines Angebotes kann ESTATIKA dem potenziellen Auftraggeber auch ein Bestellformular zur Verfügung stellen.
4.1.2 Die jeweilige Leistungsbeschreibung und die Vertragskonditionen der Dienstleistung sind dem Angebot zu entnehmen.
4.1.3 Sofern die von ESTATIKA angebotenen Leistungen die Qualifikation als Energieeffizienz-Experte erfordern, werden diese Leistungen durch angestellte Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation und Unabhängigkeit erbracht. Die zertifizierte Person agiert nach außen hin, insbesondere gegenüber den Förderinstitutionen, als verantwortlicher Energieeffizienz-Experte. Diese zertifizierte Person ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen mögliche Schäden abgesichert. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über ESTATIKA.
4.1.4 Der für die Konditionen einer Förderung − beispielsweise bei der Erstellung eines iSFP oder der Beantragung von Fördermitteln für eine Sanierung mit Einzelmaßnahmen − maßgebliche Stichtag ist der Tag der Antragsstellung. Eine Anpassung bei geänderten Förderrichtlinien nach diesem Datum erfolgt nicht. ESTATIKA ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf mögliche zukünftige Änderungen oder Auswirkungen auf lokale Förderprogramme hinzuweisen.
4.1.5 Für die Festlegung der Förderkonditionen − beispielsweise bei der Erstellung eines iSFP oder der Beantragung von Fördermitteln für eine Sanierung mit Einzelmaßnahmen − ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Eine Anpassung aufgrund von nach diesem Datum geänderten Förderrichtlinien findet nicht statt. ESTATIKA ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über mögliche künftige Änderungen zu informieren und über Auswirkungen dessen aufzuklären.
4.2 Zustandekommens des Vertrages und Bedingungen
4.2.1 Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot seitens ESTATIKA mit eindeutiger Willenserklärung – beispielsweise mit digitaler Signatur des Angebotes − annimmt oder der Auftraggeber für die jeweilige Leistung ein Bestellformular ausgefüllt absendet und ESTATIKA das Angebot mit der Zusendung einer elektronischen Auftragsbestätigung (oder durch die konkludente Bereitstellung der Leistung) annimmt.
ESTATIKA behält sich das Recht vor, die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen von einer Überprüfung der Identität des möglichen Auftraggebers abhängig zu machen.
4.2.2 Alle Angebote von ESTATIKA auf der Webseite, in Prospekten, Flyern, Anzeigen, Formularen und E‑Mails sind freibleibend, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist. Aussagen und Erklärungen in Werbematerialien sowie auf der Webseite von ESTATIKA dienen ausschließlich der Beschreibung der Eigenschaften und stellen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Garantien oder Zusicherungen im rechtlichen Sinne bestehen nur, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
4.2.3 ESTATIKA ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten gegenüber dem Auftraggeber durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers vornehmen zu lassen.
4.2.4 Wird der von ESTATIKA erstellte Förderantrag einer Sanierungsmaßnahme abgelehnt, erhält der Auftraggeber den für die Beantragung von Fördermitteln gezahlten Betrag zurück. Kosten für zusätzlich beauftragte und bereits erbrachte Leistungen sowie bereits getätigte Zahlungen werden jedoch nicht erstattet. Sollte die Ablehnung der Förderung darauf zurückzuführen sein, dass der Auftraggeber oder der Handwerker die Förderkriterien während der Umsetzung nicht einhält, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.2.5 Je nach Leistung kommt Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht zur Anwendung.
4.3 Kündigung und Rücktritt
4.3.1 Kündigt der Auftraggeber einen mit ESTATIKA geschlossenen Dienstvertrag (beispielsweise über eine energetische Erstberatung) gemäß § 621 BGB, erhält ESTATIKA die vereinbarte Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
4.3.2 Kündigt der Auftraggeber einen mit ESTATIKA geschlossenen Werkvertrag (beispielsweise über die Erstellung eines iSFP oder eines Standsicherheitsnachweises) gemäß § 648 BGB, erhält ESTATIKA die vereinbarte Vergütung für die bis dahin beauftragten Leistungen. Allerdings muss ESTATIKA das anrechnen lassen, was ESTATIKA durch die Kündigung an Aufwendungen einspart oder durch anderweitige Nutzung seiner Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen hat. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass abweichend von § 648 Satz 3 BGB vermutet wird, dass ESTATIKA 60 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Den Vertragsparteien bleibt die Möglichkeit, höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswilligen unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen.
4.3.3 ESTATIKA ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (gemäß § 626 BGB oder § 648a BGB), insbesondere wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt und dadurch die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erheblich beeinträchtigt oder in Zahlungsverzug oder mit anderen vertraglichen Verpflichtungen gerät.
4.3.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
4.3.5 ESTATIKA ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, wenn:
a) nach Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände vorliegen oder zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung eintreten, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines berechtigten Interesses von ESTATIKA rechtfertigen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Förderrichtlinien/-situation, höherer Gewalt, Streik, Pandemien oder Naturkatastrophen.
b) ESTATIKA aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht über ausreichende Kapazitäten zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen oder Einhaltung der vereinbarten Termine verfügt. In diesem Fall wird ESTATIKA den Auftraggeber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Zahlungen zurückerstatten.
4.3.6 Nach Beendigung des Vertrages werden allen Daten des Auftraggebers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet. Diese Daten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht.
4.4 Rechte von ESTATIKA
4.4.1 Der Auftraggeber gewährt ESTATIKA im Zeitpunkt des Informationsüberganges ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie frei übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an den von ihm mit ESTATIKA geteilten Informationen und Unterlagen (beispielsweise Texte, Grafiken, Bilder oder Planunterlagen) sowie an anderen geschützten Inhalten. Dieses Recht schließt alle derzeit bekannten Nutzungsarten ein sowie solche, die künftig entwickelt werden könnten.
4.4.2 Der Auftraggeber erteilt ESTATIKA ausdrücklich das Recht, bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen auszuwerten und an externe Dienstleister weiterzugeben, sofern dies der Leistungserbringung, dem vom Auftraggeber geplanten Bau-/Sanierungsvorhaben oder der Erweiterung des Leistungsspektrums dient.
4.5 Pflichten des Auftraggebers
4.5.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß sind. Dies umfasst insbesondere persönliche Daten (wie den Klarnamen und Unternehmensinformationen) sowie Details zum Gebäude und zum jeweiligen Bau-/Sanierungsvorhaben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ESTATIKA rechtzeitig und unaufgefordert mindestens per E‑Mail über Änderungen seiner Daten (insbesondere Namens- oder Inhaberwechsel, Änderungen der Rechtsform oder der Anschrift) zu informieren.
4.5.2 Schließt der Auftraggeber einen Vertrag mit ESTATIKA und/oder einem durch ESTATIKA vermittelten externen Dienstleister ab, ist er verpflichtet, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Beratung, Planung und Umsetzung durch unverzügliche, korrekte und wahrheitsgemäße Angaben sowie durch rechtzeitige Terminabsprachen und Bereitstellungen von notwendigen Unterlagen, Informationen und Vollmachten für die Durchführung der Dienstleistung innerhalb der gesetzten Frist.
4.5.3 Im Rahmen der Leistungserbringung können Vor-Ort-Termine erforderlich werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ESTATIKA sowie deren Erfüllungsgehilfen den notwendigen Zugang zum Leistungsort zu ermöglichen. ESTATIKA behält sich das Recht vor, den Vor-Ort-Termin durch Dritte durchführen zu lassen, sofern diese den von ESTATIKA festgelegten Standards entsprechen.
4.5.4 Beantragt der Auftraggeber Fördermittel selbst, ist er verpflichtet, ESTATIKA rechtzeitig und umfassend darüber sowie über etwaige zu beachtende Voraussetzungen zur Gewährung der Fördermittel zu informieren.
4.6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.6.1 Nimmt der Auftraggeber kostenpflichtige Leistungen in Anspruch, ist er verpflichtet, die anfallenden Kosten zu tragen/bezahlen. Vor der Inanspruchnahme der Leistung wird der Auftraggeber über die Kostenpflicht informiert.
4.6.2 Die Zahlung erfolgt über die im Angebot/Vertrag aufgeführten Zahlungsarten (beispielsweise per SEPA-Überweisung oder Paypal). ESTATIKA behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten (wie zum Beispiel Barzahlung) auszuschließen. Die Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form (PDF) per E‑Mail zugestellt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.6.3 Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Erstellung und dem Versand aller Dokumente der jeweiligen Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot/Vertrag in digitaler Form. Bei der Erstellung eines iSFP wird die Rechnung nach Erbringung der Hauptleistung (Erstversand des iSFP) vollständig gestellt.
4.6.4 Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 5 Werktagen auf das von ESTATIKA (in der Rechnung) angegebene Konto zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Einwände gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung oder der Abbuchung der Kosten schriftlich erhoben werden. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
4.6.5 Grundsätzlich schuldet der Auftraggeber den vollen Bruttobetrag der Rechnung an ESTATIKA. Im Falle der Erstellung eines iSFP und der Vereinbarung der Auszahlung der Fördermittel direkt an ESTATIKA wird der geschuldete Rechnungsbetrag um den Förderbetrag reduziert. ESTATIKA behält sich jedoch das Recht vor, den Förderbetrag gesondert in Rechnung zu stellen, falls der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch eine abschließende Bearbeitung oder die Erstellung des Verwendungsnachweises nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn sechs Wochen nach Aufforderung kein abschließendes Beratungsgespräch stattfinden konnte und/oder erforderliche Unterlagen und Vollmachten vom Auftraggeber nicht bereitgestellt wurden (beispielsweise die „Ermächtigung zur Auszahlung“ oder die „Erklärung nach Durchführung“).
4.6.6 ESTATIKA ist berechtigt, vor der Erbringung der Leistung vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.6.7 Für zusätzliche Änderungs- oder Wiederholungsleistungen wird ein Zusatzhonorar von 130 € pro Stunde (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) vereinbart. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Leistungen durch das Verschulden des Auftraggebers – wie durch unvollständige oder falsche Angaben – erforderlich werden.
4.6.8 Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots/Vertrags sind oder von diesen abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und von ESTATIKA bekannt gegebenen Bedingungen abgerechnet.
4.6.9 Sollte sich im Rahmen der Beratung, Planung oder Umsetzung des Bau-/Sanierungsvorhabens herausstellen, dass der Leistungsumfang den ursprünglich kalkulierten Umfang wesentlich überschreitet, insbesondere bei Änderungsleistungen, bei denen ESTATIKA mit der Planung praktisch neu beginnen muss und eine neue geistige Leistung erforderlich ist, die nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ursprünglichen Pflichten gehört, hat ESTATIKA Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Änderungen, die von ESTATIKA zu vertreten sind oder als Nacherfüllungsmaßnahmen im Rahmen eines Werkvertrags erfolgen, stellen keine mehrvergütungsfähige Änderung des Leistungsumfangs dar.
4.6.10 Vergütungen für externe Dienstleister werden direkt mit diesen abgewickelt. ESTATIKA ist weder für die Einziehung noch für den Empfang dieser Zahlungen verantwortlich.
4.6.11 Im jeweiligen Angebot/Vertrag können spezifische Zahlungsbedingungen konkretisiert oder abweichend von den AGB festgelegt werden.
4.7 Lieferbedingungen und Abnahme
4.7.1 Öffentlich angegebene Lieferfristen und ‑termine, wie sie beispielsweise auf der Website veröffentlicht werden, sind unverbindlich.
4.7.2 Verbindliche Lieferfristen oder ‑termine müssen schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden (zum Beispiel per E‑Mail).
4.7.3 Als fristgerecht gelten schriftlich bestätigte Lieferfristen oder ‑termine, wenn ESTATIKA die Lieferung vor Ablauf der Frist veranlasst hat.
4.7.4 ESTATIKA ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
4.7.5 Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug geraten oder schuldhaft andere Mitwirkungspflichten verletzen, ist ESTATIKA berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen ersetzen zu lassen.
4.7.6 Bei einer stufenweisen Beauftragung hat ESTATIKA nach Abschluss jeder Beauftragungsstufe das Recht auf eine förmliche Abnahme. Falls ESTATIKA für weitere Stufen beauftragt wird, wird die Abnahme der vorherigen Stufe als Teilabnahme behandelt. Zusätzlich hat ESTATIKA gemäß § 650s BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine förmliche Teilabnahme nach der Abnahme der letzten Bauleistung, die für das Bau-/Sanierungsvorhaben erbracht wird.
5. Vermittlungsbedingungen (separate Anfragen)
5.1 Vermittlungsleistung
5.1.1 Stellen Interessenten eine Anfrage über ein Kontaktformular auf der Webseite oder auf andere Weise bei ESTATIKA, behält sich ESTATIKA das Recht vor, die Anfrage an − in Kooperation mit ESTATIKA stehende − geeignete externe Dienstleister weiterzuvermitteln, unabhängig davon, ob ESTATIKA die betreffende (kostenpflichtige) Dienstleistung selbst anbieten und erbringen könnte. ESTATIKA entscheidet im Einzelfall, ob die Anfrage zu einem eigenen Angebot gemäß Ziffer 4 oder einer Vermittlung gemäß Ziffer 5 führt.
5.1.2 Angebote von vermittelten externen Dienstleistern werden von ESTATIKA nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
5.2 Zustandekommens und Beendigung des Vertrages, Bedingungen
5.2.1 Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, indem der Interessent über ein Kontaktformular auf der Webseite von ESTATIKA oder auf andere Weise bei ESTATIKA eine Anfrage stellt und endet mit der Erbringung der Vermittlungsleistung. Diese gilt als erbracht, sobald die Anfrage des Interessenten an einen oder mehrere externe Dienstleister weitergeleitet wurde.
5.2.2 Der Interessent hat keinen Anspruch darauf, dass seine Anfrage an externe Dienstleister vermittelt wird. ESTATIKA behält sich das Recht vor, eine Anfrage nicht weiterzuleiten, insbesondere wenn sie nicht den vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5.2.3 Ein Vermittlungserfolg wird nicht garantiert.
5.3 Weitergabe der Daten an Dritte
5.3.1 Im Rahmen der Vermittlungsleistung werden die vom Interessenten übermittelten Daten (zum Beispiel Kontaktdaten und Informationen zum Bau-/Sanierungsvorhaben) von ESTATIKA an ausgewählte, qualifizierte und geeignete Dienstleister weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgt ausschließlich zur Angebotserstellung oder zur Durchführung der vom Interessenten gewünschten Leistungen.
5.3.2 Die Weitergabe der Daten an externe Dienstleister ist integraler Bestandteil des Vermittlungsprozesses und erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von ESTATIKA gemäß Ziffer 11.
5.4 Vertragsverhältnis mit externen Dienstleistern
5.4.1 Der Vertrag über die Erbringung der angefragten Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen externen Dienstleister zustande. ESTATIKA tritt lediglich als Vermittler zwischen dem Interessenten und dem externen Dienstleister auf und wird selbst nicht Teil des Vertrags. Die externen Dienstleister arbeiten eigenständig und auf eigene Rechnung. ESTATIKA übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
5.4.2 ESTATIKA übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebote, die von externen Dienstleistern erstellt werden, oder für die ordnungsgemäße Erbringung der von diesen angebotenen Leistungen.
5.5 Vergütung
Die Vermittlungstätigkeit von ESTATIKA ist für den Interessenten unentgeltlich. Die an ESTATIKA eventuell zu zahlende Vermittlungsprovision wird ausschließlich vom externen Dienstleister getragen.
6. Eigentumsvorbehalt
ESTATIKA behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten/Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Vergütung vor, sofern ESTATIKA in Vorleistung tritt.
7. Gewerbliche Schutzrechte
ESTATIKA, Unterauftragnehmer von ESTATIKA und mit ESTATIKA kooperierende externe Dienstleister bleiben Inhaber sämtlicher Urheber- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung dem Kunden überlassenen Berichte, Präsentationen, Plänen, Konstruktionszeichnungen, sowie allen weiteren Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder elektronischer Form von ESTATIKA erstellt wurden. Diese dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von ESTATIKA weder Dritten zugänglich gemacht noch vom Kunden verwertet werden. Auf Anforderung von ESTATIKA sind diese Unterlagen vom Kunden, mit der Zusicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jede Verwendung der ihm überlassenen Informationen, die den vorstehenden Bedingungen widerspricht.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 ESTATIKA übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten.
8.3 ESTATIKA übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder für Schäden, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und einem durch ESTATIKA vermittelten, externen Dienstleister entstehen.
8.4 ESTATIKA, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet uneingeschränkt:
- für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden,
- bei Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren,
- sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.
Für sonstige Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit unentgeltlichen Dienstleistungen, die sich aus der Bereitstellung von Informationen oder Dokumenten ergeben (beispielsweise die unentgeltliche Übermittlung des vSFP im Rahmen des 3D-Gebäudechecks gemäß Ziffer 3), wird die Haftung von ESTATIKA für Sach- und Rechtsmängel vollständig ausgeschlossen. ESTATIKA übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Zwecktauglichkeit von Ergebnissen, Berechnungen, Preis- und Kostenschätzungen oder anderen Informationen.
8.5 ESTATIKA übernimmt keine Haftung für die Gewährung oder Auszahlung von Fördermitteln durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber.
8.6 ESTATIKA übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Ablehnung einer Förderung, wenn diese auf unzureichende oder verspätete Angaben seitens des Kunden zurückzuführen ist.
8.7 Die Haftungsausschlüsse bzw. ‑beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ESTATIKA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit ESTATIKA verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern und kooperierenden externen Dienstleistern sowie deren gesetzlichen Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Abtretung und Aufrechnung
9.1 Entgeltliche Forderungen gegenüber dem Kunden können von ESTATIKA an Dritte abgetreten werden.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ESTATIKA zulässig. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung entweder rechtskräftig festgestellt oder von ESTATIKA unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere das Recht, die Leistung wegen nicht erfüllter Vertragspflichten zu verweigern, bleibt davon unberührt.
10. Bewertungen und Verhaltensgebote
10.1 Texte, Kommunikationsverläufe und Bewertungen sind im Sinne des Gebots der Fairness sachlich abzufassen und dürfen keine beleidigenden, ehrverletzenden, anstößigen oder sexuell geprägten, strafrechtlich relevanten oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte enthalten (z. B. die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter). Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfache Bewertungen sind nicht zulässig.
10.2 Bewertungen und Kommunikationsverläufe stellen stets Äußerungen des Kunden dar und nicht die von ESTATIKA. ESTATIKA macht sich diese Äußerungen nicht zu eigen und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
10.3 Der Kunde räumt ESTATIKA mit der Mitteilung der Bewertung unentgeltlich ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Bewertungstext ein. ESTATIKA ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen, sie insbesondere für weitere Bewertungsdienste zu verarbeiten, an Dritte weiterzugeben und zu veröffentlichen.
11. Datenschutz
Für den Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung von ESTATIKA in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese wird dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung in Textform zur Verfügung gestellt und ist jederzeit unter www.erneuerbare-waerme-gesetz.de/datenschutz abrufbar.
12. Alternative Streitbeilegung
12.1 ESTATIKA nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
12.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. ESTATIKA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. ESTATIKA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird ESTATIKA den Kunden mindestens in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe, gilt die Zustimmung als erteilt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde bei der Änderungsmitteilung hingewiesen.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen auftreten, ist der Gerichtsstand Münster (Westf.).
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.