Zentral- oder Etagenheizung
Stuttgart, 37° C. Wer denkt da an einen Heizungstausch? Niemand, sollte man denken. Aber Fakt ist: Viele Deutsche wechseln ihre Heizung tatsächlich im Sommer. Warum? Ganz einfach: Gerade jetzt macht es Sinn sich über eine neue Heizung Gedanken zu machen. Zum einen hat man genügend Zeit, sich um die doch recht aufwändige Suche nach einem Heizungsbauer seines Vertrauens zu machen. Und zum anderen kann die Heizung im Sommer ja gerne mal für ein paar Wochen nicht funktionstüchtig sein.
Sanierungsfahrplan gewünscht?Tausch der Heizungsanlage.
Bei diesen schweißtreibenen Temperaturen stellen sich also viele Sanierungstüchtige die Frage, ob der Austausch einer Etagenheizung zur Erfüllung des EWärmeG verpflichtet. Dieser Frage wird in diesem Blogartikel auf den Grund gegangen. Dafür wird zuerst einmal einen Blick ins Gesetzbuch geworfen:
§ 3 Nr. 1 Satz 1: Heizanlage ist eine Anlage zur zentralen Erzeugung überwiegend von Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser. …
EWärmeG 2015 | Mehr zum EWärmeG auch auf den Seiten des UM
§ 3 Nr. 2 Satz 1: Der Austausch einer Heizanlage liegt vor, wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. …
§ 3 Nr. 3: Ein nachträglicher Einbau einer Heizanlage liegt vor, wenn in ein bisher nicht zentral beheiztes Gebäude eine Heizungsanlage eingebaut wird.
Hieraus geht ganz klar hervor, dass nur der Austausch bzw. der Einbau einer zentralen Heizung zum Erfüllen des EWärmeG verpflichtet. Eine Etagenheizung ist somit vom Einsatz Erneuerbarer Energien befreit.
Und warum ist das so? Handelt es sich zum Beispiel um Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus, stünden dem Wohnungseigentümer beim Austausch der Etagenheizung nicht alle Erfüllungsoptionen zur Verfügung. Bspw. ist bei der Installation einer Solarthermieanlage oder bei Dämmmaßnahmen die Zustimmung aller Bewohner notwendig, d. h. der Betroffene kann nicht eigenständig entscheiden und ist somit bei der Wahl der Technologie beschränkt. Da aber gerade die Technologie-Offenheit ein wesentlicher Bestandteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist, sind Etagenheizung in BaWü von der Pflicht ausgenommen, um niemanden bei der Erfüllung zu diskriminieren.
Aber genug mit der Paragraphen-Wälzerei: Was gilt denn nun als Etagen- und was als Zentralheizung? Hierzu im Folgenden die wichtigsten Unterschiede kurz und knapp zusammengefasst:
Wie funktioniert eine Zentralheizung?
Die Zentralheizung befindet sich, wie der Name schon sagt, an einer zentralen Stelle des Gebäudes. In der Regel bedeutet das im Keller, teilweise auch unter dem Dach. Von dort versorgt sie das gesamte Gebäude mit Wärme. Für die Wärmeerzeugung stehen dabei verschiedene Technologien zur Verfügung (z. B. Brennwertkessel oder Wärmepumpen). Ihnen gemein ist, dass Wasser erhitzt wird, welches sich durch seine spezifischen Eigenschaften hervorragend als Wärmeträger eignet. Dieses wird über ein Rohrsystem in die zu beheizenden Räume verteilt und beim Durchströmen der Heizkörper wird die Wärme dann an die Räume abgegeben.
Worin unterscheidet sich die Etagenheizung?
Im Gegensatz zu einer Zentralheizung erzeugt eine Etagenheizung die Wärme dezentral für ein Stockwerk bzw. eine Wohneinheit (auch, wenn diese auf mehrere Etagen aufgeteilt ist). Das Gerät befindet sich häufig wandhängend im Bad oder in der Küche. Da eine Etagenheizung meist eine geringere Fläche als eine Zentralheizung beheizt, ist die Leistung (in Kilowatt) in der Regel geringer.
Bei der Recherche zu diesem Artikel haben ist aufgefallen, dass eine Abgrenzung der beiden Heizungsarten nicht immer ganz einfach ist. Die obige Faustformel soll Ihnen aber dabei helfen, eine grobe Vorstellung zu bekommen. Dennoch ist angeraten: Play it save im EWärmeG: Falls Sie sich unsicher sind, ob ihr Heizsystem nun als Zentral- oder Etagenheizung eingestuft wird und Sie das Wärmegesetz erfüllen müssen oder nicht, fragen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde an. Hier sollten Sie von offizieller Seite aus Auskunft erhalten.
Sanierungsfahrplan gewünscht?Tausch der Heizungsanlage.
Ein fiktives Beispiel: Wohngebäude mit drei Parteien
Da man komplexe Sachverhalte doch am Besten durch einfache Beispiele erklärt, wird eine fiktive Reise nach Waiblingen in Baden-Württemberg angetreten. Hier steht ein Mehrparteienhaus mit drei Wohneinheiten. Eigentümer der Wohnung der 2. Etage ist Herr Schmidt. Seine Wohnung hat eine Gas-Etagenheizung. Herr Müller ist Eigentümer der beiden anderen Wohnungen (Erdgeschoss und 1. Etage), wobei er eine Wohnung weiter vermietet hat. Beide Wohnungen haben eine Etagenheizung (Öl- bzw. Elektrowärme). Da die Heizungen veraltet sind, und nicht mehr so effizient, wie sie sein sollten, möchte Herr Müller sein Heizsystem erneuern. Dabei entscheidet er sich, beide Wohneinheiten mit einer Gasheizung auszustatten. Nun stellt er sich die entscheidende Frage, ob eine Zentralheizung für beide Wohneinheiten oder jeweils eine Etagenheizung pro Wohneinheit eingebaut werden soll. Da Herr Müller im EWärmeG nicht ganz sattelfest ist, hat er sich erkundigt und erfahren: Wird erstmalig eine Zentralheizung für mehrere Wohneinheiten installiert, muss zukünftig das EWärmeG erfüllt werden. Entscheidet man sich für den Einbau einer Etagenheizung pro Wohneinheit, würde das Gesetz nicht greifen. Das spricht natürlich für zwei Etagenheizungen, oder?
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Wenn auch Sie einmal vor einer solchen Entscheidung stehen, dann denken Sie nicht als erstes daran, wie Sie das Gesetz am Besten umgehen können, sondern machen sich Gedanken um das Für und Wieder. Ob nun eine Zentral- oder eine Etagenheizung besser zu Ihrer Situation passt, hängt von mehreren Komponenten ab. Das würde aber den Rahmen dieses Blogbeitrages sprengen. Hier also eine kurze Zusammenfassung der Vor- und Nachteile beider Heizsysteme, wobei individuelle Gegebenheiten diese Liste natürlich massiv verändern können:
Zentralheizung | Etagenheizung | |
---|---|---|
Anschaffungskosten | + | - |
Wartungskosten | + | - |
Effizienz | - | + |
Individuelle Einstellung | - | + |
Freie Wahl des Gasanbieters | - | + |
Getrennte Abrechnung | - | + |
Einbindung Solarthermie | + | - |
Platz und Komfort | + | - |
Betreten der Wohnung (Wartung) | + | - |
Entscheiden Sie sich für den Einbau einer mit Gas betriebenen Zentralheizung, erfüllen Sie das Wärmegesetz durch den Einsatz von 10 % Biogas nur teilweise. Zur vollen Gesetzeserfüllung benötigen Sie zusätzlich bspw. einen Sanierungsfahrplan BW.
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Kundenmeinungen
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