Gebäudehülle dämmen im EWärmeG
Anstatt Gebäudeteile (Dach, Außenwände und Kellerdecke) einzeln zu betrachten, ist auch eine gesamtheitliche Bewertung der Energiebilanz des Gebäudes im EWärmeG möglich (bis hin zur vollständige Erfüllung in Höhe von 15 %). Dabei werden die verschiedensten Energieeinsparmaßnahmen (auch aus der Vergangenheit) honoriert – bspw. der Einbau von hochwertigen Fenstern oder aber auch Dach- und Wanddämmungen, die die Effizienzkriterien (knapp) nicht erfüllen und somit als Einzeloption nicht anerkannt werden.
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Dazu werden die Transmissionswärmeverluste H’T des Gebäudes, also die Wärme, die nach außen entweicht, erfasst. Die Gesamtbilanz (H’T) des Gebäudes bestimmt den Erfüllungsgrad im Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Die geforderten Werte sind abhängig vom Alter des Gebäudes. Je neuer, desto anspruchsvoller. Neuere Häuser müssen somit einen besseren Transmissionswärmeverlust aufweisen. Gebäude mit gestellten Bauanträgen vor 1977 erfüllen das EWärmeG vollständig, wenn sie energetisch nicht mehr als 40 % schlechter sind, als für einen Neubau gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe GEG, ehemals EnEV). Gebäude mit Bauanträgen zwischen 1977 und 1994 dürfen mit 10 % schlechter bewertet werden. Bei Gebäuden mit Bauanträgen zwischen 1995 und 2002 sind es 20 % und zwischen 2002 und 2008 30 %.
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Dämmung der Gebäudehülle
Wenn durch die Dämmung nicht der geforderte Transmissionswärmeverlust H’T erreicht wird, ist auch eine anteilige Anrechnung nach § 11.5 Satz 2–4 EWärmeG durch die folgende Formel möglich:
Anteil Dämmung [%] = 15 % – ( (Istwert – Höchstwert) / (Ausgangswert – Höchstwert) ) × 15 %)
mit Istwert = Der berechnete Wert für das Gebäude; Ausgangswert = Höchstwert der vorhergehenden Altersklasse bzw. bei Bauanträgen vor 1977 der Maximalwert (EnEV + 70%)

Ist der Wert größer oder gleich 15 %, sind die Vorschriften vollständig erfüllt. Ansonsten ist die anteilige Erfüllung folgendermaßen zu berechnen:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Dämmung [%] / 15 % × 100 %
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan
Bereits ab einer 70 % schlechteren Gebäudehülle im Vergleich zu einem Neubau, ist eine anteilige Anrechnung möglich. Eine Kombination mit anderen Maßnahmen sollte in jedem Fall mit einem Energieberater besprochen werden, bspw. im Rahmen eines Sanierungsfahrplans. Darauf aufbauend kann eine gesamtheitliche Berechnung des Gebäudes erfolgen.
Baulicher Wärmeschutz wird vom BAFA gefördert!
Der Sanierungsfahrplan wird mit bis zu 50 % vom Staat bezuschusst (Eigenanteil ab 990 €) und gilt damit als sozialverträglich.
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Ernst Bauer
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