Bioöl im EWärmeG
Der Einsatz von 10 % Bioöl (bei 90 % fossilem Heizöl) in einer neu installierten Ölzentralheizung ist zur Teilerfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg anerkannt. Da der Einsatz von Bioöl im EWärmeG auf 10 % begrenzt ist, sind Kombinationen mit anderen Erfüllungsoptionen unerlässlich.
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Ölheizung mit Brennwerttechnik ist Pflicht
Im Gegensatz zu Biogas (»virtuelle Lieferung«) wird Bioöl vor Ort in der Heizungsanlage verbrannt. Dementsprechend muss die Ölheizung nicht nur dem neuesten Stand der Technik, mit einem Brennwertgerät, entsprechen, sondern auch für die Verbrennung von Bioöl geeignet sein.
Eine Ölheizung zu erneuern ist im Gegensatz zu anderen Heizsystemen mit weniger Investitionen verbunden und gilt damit im baden-württembergischen EWärmeG als eine sozialverträgliche Option − speziell in Gebieten, die keine Anschlussmöglichkeit an ein Gas- oder Wärmenetz haben.
Exkurs: Stand der Technik – Bioöl in der Ölheizung
Wie auch bei den Gasheizungen unterscheidet man bei Ölheizungen zwischen Konstanttemperaturkessel, Niedertemperaturkessel und Öl-Brennwertkessel – als aktuellem Stand der Technik. Eine Ölheizung besteht aus vier Hauptkomponenten. Diese sind der Heizöltank, der Heizkessel mit dem Brenner, das nachgeschaltete Heizsystem (Warmwasser und Heizung) und das Abgassystem.
Der Heizöltank dient der langfristigen und kontinuierlichen Versorgung der Ölheizung mit Brennstoff. Heizöltanks gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen. Man unterscheidet hierbei zwischen standortgefertigten Tanks, Batterietanks und Erdtanks. Standortgefertigte Tanks können entweder aus Stahl oder Kunststoff bestehen, werden vor Ort verschweißt und können so den örtlichen Platzverhältnissen angepasst werden. Batterietanks dagegen sind vorgefertigte, meist aus doppelwandigem Kunststoff oder Stahl bestehende Behälter. Durch Verbindung mehrerer einzelner Behälter können diese zu einem großen Tank zusammengeschlossen werden. Erdverlegte Heizöltanks bestehen aus Stahl oder glasfaserverstärkten Kunststoffen und werden vollständig oder zum Teil im Boden versenkt. Oben auf dem Öltank befindet sich ein sogenannter Dom-Deckel, der als Einstiegsöffnung und zur Reinigung dient.
Aus dem Öltank wird das Heizöl über Leitungen zum Heizkessel mit dem montierten Ölbrenner geleitet. Je nach Hersteller des Ölbrenners gibt es verschiedene Brennertypen. Die meisten Ölbrenner arbeiten mit einer speziellen Düse, die das Heizöl unter hohem Druck durch ein sogenanntes Flammrohr in den Brennraum versprüht. Das erzeugte Öl-Nebel-Luftgemisch wird mithilfe einer Zündelektrode entzündet und erzeugt so eine gleichbleibende Flamme. Die erzeugten heißen Abgase geben dann im Brennraum und im Kesselkörper die Wärme an die umgebene Wärmetauscheroberfläche ab, die diese an das Heizungswasser überträgt. Die Brennwertheizung nutzt zusätzlich die Kondensationsenergie des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes und gibt diese ebenfalls an das Heizungswasser ab. Diese Technologie arbeitet somit besonders energiesparend und senkt durch verminderten Heizölverbrauch die umweltschädlichen CO2-Emissionen.
Die entstehenden Abgase müssen über ein spezielles Abgassystem abgeführt werden. Durch das Absenken der Abgastemperatur und das Kondensieren des Wasserdampfes werden besondere Anforderungen an das Abgassystem gestellt. Damit der bestehende Schornstein nicht durch die Feuchtigkeit geschädigt wird, muss in der Regel ein spezielles Kunststoff- oder Edelstahlrohr installiert werden. Des Weiteren sollte in unmittelbarer Nähe zum Brennwertgerät ein Abfluss vorhanden sein, in dem das leicht saure Kondensat abgeführt werden kann.
ZU BEACHTEN: Öl-/Bioölkosten und Nachhaltigkeit
Die Verfügbarkeit von Bioheizöl mit Bioanteilen variiert regional, und es ist meist teurer als herkömmliches Heizöl. Zu Bedenken ist weiter, dass zukünftige CO2-Kosten für den Erdölanteil (90 %) das Produkt weiter verteuern. Zudem wird die Nachhaltigkeit aufgrund möglicher Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion kritisch diskutiert und der hohe Ausstoß von Schadstoffen bei Exploration, Lieferung und Verbrennung hinterfragt.
Exkurs: Bioöl-Gemisch als Brennstoff
Lieferanten des in Ölheizungen verwendeten Heizöl-EL (Extra Leicht, ggf. schwefelarm) bieten häufig auch einige Varianten mit Bioölanteil an. Diese sind in der Regel durch die Bezeichnung Bio 5 oder Bio 10 auf den ersten Blick ersichtlich. Laut einer Studie des VDB kann ein Anteil von 5,9 % Bioöl in jeder Heizung eingesetzt werden, ohne dass eine Anpassung an der Heizungsanlage erforderlich wird – häufig sogar bis 10,9 %. Je nach Hersteller und Baujahr, sollte vor Einsatz geprüft werden, ob die Anlage mit dem Bioöl kompatibel ist oder welche Umbaumaßnahmen ggf. durchgeführt werden müssen. Informationen hierzu erhält man beim Hersteller der Ölheizung oder dem beauftragten Installateur.
Das verwendete Bioöl muss gemäß EWärmeG darüber hinaus die qualitativen Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Anbaus und Herstellungsprozesses erfüllen. Diese werden derzeit durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geregelt, können aber zukünftig vom Umweltministerium modifiziert und angepasst werden. Die Einhaltung dieser Kriterien muss der jeweilige Bioöl-Lieferant seinen Kunden bestätigen.
Die fortschreitende »Elektrifizierung« der Gesellschaft wirft die Frage auf, ob nicht auch kostengünstigere und zukunftsfähige Alternativen in Betracht kommen, die mit dem EWärmeG vereinbar sind. Kurz- bis mittelfristig könnten Kombinationen wie PV-Anlagen und Wärmepumpen sowohl die Kosten senken als auch die energetische Unabhängigkeit erhöhen.
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Bioöl mit anderen Erfüllungsoptionen kombinierbar
In der Praxis wird ein 10%iger Bioölanteil häufig mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) kombiniert. Der iSFP erfüllt dabei die restlichen 5 % des EWärmeG und wird staatlich mit bis zu 50 % gefördert (Eigenanteil ab 990 Euro). Diese Kombination ist für viele Eigentümer finanziell attraktiv, da die im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Zudem ermöglicht ein (stufenweiser) Wechsel des Beimischgrades − je nach Jahr des Heizungstausches − bis hin zu 100 % Bioöl eine flexible Anpassung an die Anforderungen des Heizungsgesetzes (GEG).
Es ist jedoch zu beachten, dass die Heizungsanlage technisch für die Nutzung von Bioöl geeignet sein muss und dass langfristig Anbieter für höhere Bioölanteile verfügbar bleiben.
Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!
Fall A: Bei anstehendem Heizungswechsel sollten die Anforderungen von EWärmeG und GEG berücksichtigt werden, da diese teils unterschiedlich sind.
Fall B: Bei bereits installierten fossilen Heizungen kann ein Balkonkraftwerk das EWärmeG erfüllen, später ergänzt durch einen Biogas/-öl-Tarif fürs GEG.
Hinweis: Reine PV-Anlagen sowie Dämmmaßnahmen zählen zwar im EWärmeG (und sind ggf. für EU-Vorgaben relevant), jedoch bisher nicht im Heizungsgesetz.
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Bioöl einsetzen
Wenn nicht der gesamte Wärmeenergiebedarf durch die Ölheizung gedeckt wird, ist auch eine anteilige Anrechnung nach den §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWärmeG durch die folgende Formel möglich:
Anteil Erneuerbare Energien = Bioölanteil [%] × produzierte Wärmemenge Ölheizung [kWh] / gesamter Wärmeenergiebedarf [kWh]
Der Erfüllungsgrad kann wie folgt berechnet werden:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Erneuerbare Energien [%] / 15 % × 100 %
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