Sanierungsfahrplan im EWärmeG
Der Sanierungsfahrplan BW ist ein Instrument zur energetischen Beratung von Altbau-Eigentümern. Im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg gilt die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (für ein Wohngebäude) als Teilerfüllungsoption in Höhe von 5 %.
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Bei einem Sanierungsfahrplan zeigt ein Energieberater nach einer Vor-Ort-Begehung des Bestandsgebäudes dem Eigentümer Energieeinsparpotentiale auf und spricht Empfehlungen zu Sanierungs- und Fördermöglichkeiten aus. Die einmaligen Kosten starten je nach Gebäude und Förderzuschuss in der Regel bei 990+ Euro. Die vom Energieberater aufgeführten Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplanes reicht schon für die Anrechnung der 5 % aus. Der Sanierungsfahrplan gilt als sozialverträgliche Lösung im EWärmeG und ist ideal kombinierbar mit fast allen anderen Erfüllungsoptionen, wie z. B. mit einem Balkonkraftwerk oder mit 10 % Biogas.
Ein Sanierungsfahrplan als Orientierungshilfe ist durch die Mitte 2024 gekürzten Fördermittel kostspieliger geworden. Als Alternative bietet unser EWärmeG-Check eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Vorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten – einfach durch Eingabe der Adresse.
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Inhalt vom Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan für Baden-Württemberg ist nichts anderes als eine individuelle Vor-Ort-Beratung, die dem Gebäude-Eigentümer Energieeinsparpotentiale aufzeigt. Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden mindestens zwei Varianten der Sanierung aufgeführt. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inklusive der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Exkurs: Sanierungsfahrplan BW vs. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Das Förderprogramm »Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg« der L‑Bank wurde durch das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Jahreswechsel 2019 für Wohngebäude eingestellt. Das stellt jedoch kein Problem dar, denn …
… weiterhin gefördert – sogar bis 50 % der Kosten – wird die bundesweite BAFA Vor-Ort-Beratung, die im EWärmeG vollwertig anerkannt wird. Somit sollten Energieberater auf diese nationale Variante umstellen, so dass Kunden weiterhin einen Zuschuss vom Staat (BAFA) bekommen.
Die Kosten für Einfamilienhäuser betragen je nach Größe, Aufwand und Förderung in der Regel 990 Euro aufwärts. Zwei- und Mehrfamilienhäuser kosten anteilig mehr. Die Beantragung der Förderung erfolgt automatisch durch den Energieberater und kommt bei der Rechnung direkt zum Abzug.
Beratungsempfänger sind Gebäudeeigentümer (natürliche Personen), aber häufig auch Erbbauberechtigte sowie Eigentümergemeinschaften. Dies könnte auch für von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte gelten, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Beratung einverstanden sind. Auch Gebäudebesitzer (d. h. Mieter oder Pächter) in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer kommen evtl. in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie beim BAFA: iSFP@dena.de, Tel.: 06196 908 1880, Fax: 06196 908 1800.
Die energetische Beratung dient der Schärfung des Verständnisses für (zukünftige) Sanierungen und belohnt Eigentümer von Wohngebäuden im Rahmen des EWärmeG mit einer Teilerfüllung in Höhe von 5 %. Allerdings nur, wenn der Sanierungsfahrplan nicht älter als 5 Jahre ist. Die aufgeführten Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden, da es sich lediglich um Empfehlungen handelt. Die 5 % werden alleine durch die Erstellung angerechnet. Der Sanierungsfahrplan ist zur Gesetzeserfüllung einmalig durchzuführen. Eine Wiederholung ist auch nicht notwendig, wenn keine der Maßnahmen durchgeführt wurde.
Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!
Fall A: Bei anstehendem Heizungswechsel sollten die Anforderungen von EWärmeG und GEG berücksichtigt werden, da diese teils unterschiedlich sind.
Fall B: Bei bereits installierten fossilen Heizungen kann ein Balkonkraftwerk das EWärmeG erfüllen, später ergänzt durch einen Biogas/-öl-Tarif fürs GEG.
Hinweis: Reine PV-Anlagen sowie Dämmmaßnahmen zählen zwar im EWärmeG (und sind ggf. für EU-Vorgaben relevant), jedoch bisher nicht im Heizungsgesetz.
Erstellung des Sanierungsfahrplanes
Ausstellungsberechtigt sind Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Der Aussteller muss in einer Selbsterklärung bestätigen, dass er die Anforderungen erfüllt.
Sanierungsfahrplan für Nicht-Wohngebäude
Im besten Fall erstellt ein erfahrender Energieberater den Sanierungsfahrplan vor dem Tausch der Heizungsanlage – zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Es ist aber vorteilhaft in Bezug auf die Auswahl der möglichen Maßnahmen, die ganzheitliche Effizienz und den möglichen Förderungen. Nur wenn die Heizung noch nicht getauscht wurde, kann die Auswahl der Heizungsanlage mit einbezogen werden.
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Kundenmeinungen
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Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch einen − zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelten − EWärmeG-Check an. Starten Sie hierfür unseren einzigartigen und kostenlosen 3D-Gebäudecheck.
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Ansprechpartner
Regulatorik & Fördermittel
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