Evaluation des Wärmegesetzes aus BW
Wie schneidet das Wärmegesetz ab?
Um eine wissenschaftliche Grundlage für den Erfahrungsbericht des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zu erarbeiten und Abschätzungen über die tatsächliche Wirkung des EWärmeG treffen zu können, hat das Umweltministerium das Institut für Umweltforschung (ifeu), das Öko-Institut, das Fraunhofer ISI wie auch ECONSULT Lambrecht Jungmann beauftragt, empirische Untersuchungen zum länderspezifischen Wärmegesetz durchzuführen. Hierfür wurden diverse Informationsquellen und Statistiken ausgewertet, Befragungen mit Betroffenen, Schornsteinfegern, Handwerksbetrieben sowie Wohnungs- und Immobilienbaugesellschaften durchgeführt und qualitative Interviews geführt. Diese Evaluation zeigt ein sehr positives Ergebnis, was für eine rosige Zukunft des EWärmeG aus Baden-Württemberg spricht.
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Die Ziele der Evaluation
Mit seinem länderspezifischen Wärmegesetz nimmt BaWü eine Vorreiterrolle in Deutschland ein und legt einen besonderen Fokus auf die Wärmeoptimierung im Gebäudebestand. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden zu erhöhen, Emissionen von Treibhausgasen zu mindern und damit einhergehend einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung zu leisten.
Die erste Evaluation nach der Novelle 2015 soll zeigen, inwieweit das EWärmeG seinen Ansprüchen zum Klimaschutz gerecht werden kann. So haben sich die folgenden Ziele dieser empirischen Erhebung herauskristallisiert:
- Analyse der Wirkung des EWärmeG
- Evaluation des Umsetzungsprozesses
- Bewertung des aktuellen Standes des Wärmegesetzes
- Identifikation von Verbesserungspotentialen
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
Wirkung des EWärmeG
Wie bereits erwähnt, wirft die Evaluation ein positives Licht auf das Wärmegesetz BW. Statistiken zeigen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien in BaWü stärker ausgeprägt ist, als in den meisten anderen Bundesländern. Auch konnte gezeigt werden, dass das Interesse der Bevölkerung an Heizungen, die mit regenerativer Energie betrieben werden, in Baden-Württemberg größer ist als im Bundesdurchschnitt.
Die erhobenen Daten zeigen, dass im Wohngebäudebestand mehr als 220.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, zwischen 50.000 und 70.000 Tonnen davon sind der Novelle von 2015 zu verdanken. Dazu kommen die Einsparungen bei Nichtwohngebäuden mit gut 150.000 Tonnen pro Jahr. Unterm Strich also 380.000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG. Ich finde, das ist ein gutes Argument, das Gesetz zunächst so zu lassen wie es ist.“
Landesumweltminister Franz Untersteller | Quelle: Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Evaluation konnte auch zeigen, dass die Anzahl an durchgeführten Energieberatungen (Sanierungsfahrplan) in BaWü deutlich angestiegen ist. Dies ist natürlich zu einem großen Teil den guten Rahmenbedingungen für Beratungen zu verdanken, aber sicher auch dem EWärmeG zuzuschreiben. So oder so verdeutlicht es das Interesse und die Bereitschaft der Bevölkerung Erneuerbare Energien zu nutzen.
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Deutlich wurde aber auch, dass die Bewohner des Bundeslandes verstärkt nach Beratungsleistungen im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes suchen und sich hierbei primär an Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe wenden.
An dieser Stelle haben sich erste Verbesserungspotentiale des Gesetzes aufgetan: Zum einen ist die Aufklärung der Bevölkerung nicht ausreichend ausgebaut. Zum anderen sollte das Schulungsangebot für alle Akteure im EWärmeG vergrößert werden. Die Kompetenz der Fachbetriebe ist schließlich das A und O um die Akzeptanz und das Verständnis in der Bevölkerung für den Nutzen der Erfüllungspflicht zu stärken.
Rückmeldungen zum EWärmeG
Insgesamt haben sich alle Befragungsgruppen sehr positiv zum Ausbau Erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg ausgesprochen. Als positiv im Wärmegesetz wurde auch die Vielzahl an Erfüllungsoptionen genannt, die den Betroffenen einen angemessenen Handlungsspielraum zur Gesetzeserfüllung zuspricht. Das ist sicherlich auch ein Grund dafür, wieso die Pflichterfüllung weitgehend als unproblematisch eingestuft wird.
Als negativ wurde dennoch der damit verbundene administrative Aufwand benannt. Weitere Kritikpunkte waren die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten und auch die Beschränkung auf BaWü, wodurch sich die Bewohner im Vergleich zu anderen Bundesländern als benachteiligt verstehen. Eine Verschärfung des Gesetzes ist nicht gewünscht.
Kritik am EWärmeG
Eines der wohl größten ermittelten Verbesserungspotentiale im Umgang mit dem Wärmegesetz liegt in seiner Umsetzung. Hiermit ist nicht nur der Ausbau der gesellschaftlichen Aufklärung betroffen, sondern vor allem die Vollstreckung der Gesetzeserfüllung.
Dieses wird dadurch empirisch bestätigt, dass, seit in Kraft treten des Gesetzes, weniger Verpflichtungsfälle gemeldet wurden, als es Marktabsatzzahlen haben vermuten lassen. Genauer gesagt heißt das, dass mehr Heizungen getauscht wurden als Nachweise zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes bei den unteren Baurechtsbehörden eingegangen sind. Die folgenden Aspekte werden als Gründe hierfür benannt:
- Schornsteinfeger melden weder Anschlüsse an Wärmenetze noch die Nutzung von Wärmepumpen
- zuständige Betriebe kommen Hinweispflicht nicht nach
- Ressourcenknappheit bei den unteren Baurechtsbehörden führt zu mangelhafter Pflege der Datenbanken
An welcher Stelle des Umsetzungsprozesses wohl die stärksten Mängel auftreten, bleibt dabei unbeantwortet. Formulierte Handlungsempfehlungen sollen aber einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten.
Die Auswertung hat schließlich gezeigt, welches Potential das EWärmeG zur Minimierung von THG-Emissionen birgt, Es wäre schade, wenn die mangelhafte Gesetzesausübung der Grund dafür wäre, dass das EWärmeG sein volles Potential nicht ausschöpfen kann.
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
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