
Erneuerbare-Wärme-Gesetz – Baden-Württemberg vs. Österreich
Wohngebäudeeigentümer:innen im Ländle sind zuweilen verwirrt. Wollen sich Betroffene aus Baden-Württemberg im Internet zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz informieren, »spucken« Suchmaschinen neuerdings auch Ergebnisse für Eigenheimbesitzer:innen aus Österreich aus. Wenn man dann nicht genau hinschaut, kann es zu ungewollten Missverständnissen kommen. Wir klären mit diesem Ratgeber auf!
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Seit Ende 2022 gibt es zwei Erneuerbare-Wärme-Gesetze. Zum seit 2010 gültigem Erneuerbare-Wärme-Gesetz aus BaWü gesellt sich neuerdings die namensgleiche Variante aus Österreich. Während Baden-Württemberg zur Nutzung von Erneuerbaren Energien im Bestandsbau verpflichtet, setzt das österreichische Pendant auf ein komplettes Verbot von fossilen Heizanlagen im Neu- sowie Bestandsbau.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz in der Übersicht
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) aus Baden-Württemberg ist ein Landesgesetz, das besagt, dass Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, nach einem Heizungstausch mit 15 % Erneuerbaren Energien heizen oder Ersatzmaßnahmen nachweisen müssen. Eigentümer:innen haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen, um die Vorgaben (ggf. auch als Kombination) zu erfüllen: die Installation einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage, der Einbau einer Pellet- oder Holzheizung, eine effizientere Dämmung, der Einsatz von Biogas oder Bioöl, die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanagen oder die Installation von einer Photovoltaikanlage. Ein Sanierungsfahrplan kann zur teilweisen Erfüllung ebenfalls erstellt werden.
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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) aus Österreich soll das Ziel haben, den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen zu beschleunigen. Es soll sowohl die Errichtung von umweltfreundlichen Heizsystemen in neuen Gebäuden als auch deren Umstellung in bestehenden Gebäuden regeln. Durch Förderungen und Zuschüsse sollen Eigentümer:innen unterstützt werden, um auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen. Der Entwurf zum EWG ist Teil der Bemühungen, die Klimaneutralität in Österreich zu erreichen.
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Das österreichische EWG
Am 2. November 2022 ging in Österreich der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) durch den Ministerrat und wird als nächstes im Parlament behandelt. Das EWG hat das Ziel, den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen zu beschleunigen. Es ist ein wichtiger Hebel für eine erfolgreiche Wärmewende und regelt sowohl die Errichtung von umweltfreundlichen Heizsystemen in neuen Gebäuden als auch deren Umstellung in bestehenden Gebäuden
Im Jahr 2019 war der Gebäudesektor (Wohn- und gewerbliche Gebäude) in Österreich für Treibhausgasemissionen in Höhe von 8,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, was etwa 10 % der österreichischen Gesamtemissionen ausmacht. Darüber hinaus werden rund 41 % des Gesamtenergienutzung für Raumheizung und Warmwasser im Gebäudesektor durch fossilen Brennstoff bereitgestellt. Um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, müssen diese auf klimafreundliche Alternativen umgestellt werden.
Die Bundesregierung hat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet, um die Dekarbonisierung der Raumheizung bis 2040 zu regeln. Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Abhängigkeit von russischem Erdgas hat die Bundesregierung sich für einen schnelleren Ausstieg aus mit Erdgas betriebenen Heizsystemen entschieden. Ab 2023 dürfen in Neubauten keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr eingebaut werden.
Was soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Österreich regeln?
- Zentrale Öl- und Kohleheizungen sind seit 2020 bereits in Neubauten verboten. Ab 2023 dürfen in Neubauten generell keine zentralen oder dezentralen Heizungen mehr errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Für bereits genehmigte, geplante oder in Bau befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
- Ab 2023 müssen kaputte Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, durch klimafreundliche Systeme ersetzt werden.
- Die verbindliche Stilllegung von besonders alten Kohle- und Ölheizungen beginnt im Jahr 2025. Zunächst mit allen Ölheizungen, die älter als 1980 sind.
- Alle Kohle- und Ölheizungen müssen bis 2035 stillgelegt werden.
- Bis 2040 soll in Österreich die Klimaneutralität erreicht werden, daher ist auch die Stilllegung aller fossil betriebenen Gasheizungen notwendig.
- Eigentümer:innen von dezentral beheizten Wohnungen sollen die Möglichkeit erhalten, an ein umweltfreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem angeschlossen zu werden.
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Förderungen zur Erfüllung des EWG in Planung
Das groß angelegte »Austauschprogramm« wird durch umfangreiche Förderungen vom österreichischen Bund unterstützt, wie zum Beispiel mit einem fixen Betrag von 7.500 Euro beim Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen in einem Einfamilienhaus. Mehrfamilienhäuser werden ebenfalls gefördert (bis zu 50 %). Weitere Zuschüsse gibt es auf Bundesländer-Ebene. Menschen mit geringem Einkommen können sogar bis zu 100 % der Kosten gefördert bekommen.
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